ROUNDUP/'Schnauze voll'

Schweizer wollen Gebühren für Durchfahrt 14.07.2025, 12:40 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

GENF (dpa-AFX) - Wer die Schweiz auf dem Weg in den Urlaub ohne zu übernachten nur durchquert, soll nach dem Willen mehrerer Schweizer Parlamentarier künftig zur Kasse gebeten werden. Aus fünf Parteien sind entsprechende Vorstöße für eine "Durchfahrtsabgabe" eingereicht worden.

Zu den Befürwortern gehört Simon Stadler, Nationalrat der Partei "Die Mitte", früher die Christdemokraten. Nummernschilder von Autos sollen demnach an den Grenzen bei der Ein- und Ausreise gescannt werden. Abgesehen von einigen Ausnahmen sollen Fahrerinnen und Fahrer je nach Verkehr bezahlen, wenn sie "ohne wesentlichen Aufenthalt im Inland" registriert werden: "Das heißt, es gibt höhere Preise an Auffahrt (Christi Himmelfahrt), Pfingsten oder Ferienbeginn und tiefere Preise, wenn es unter der Woche keinen Stau hat", sagte Stadler im Schweizer Radio SRF.

Viele Staus am Gotthard-Straßentunnel

Das solle den Verkehr besser verteilen. Stadler stammt aus dem Kanton Uri. Die Bewohner dort litten stark unter dem hohen Verkehrsaufkommen, sagte er. Uri liegt am Nordportal des Gotthard-Straßentunnels, vor dem sich an Feiertagen und zu Ferienbeginn oft kilometerlange Staus bilden. Der knapp 17 Kilometer lange Tunnel verbindet Uri mit dem Kanton Tessin und ist eine wichtige Nord-Süd-Verbindung durch die Alpen. Die Durchfahrt ist durch die obligatorische Schweizer Autobahnvignette für 40 Franken (etwa 43 Euro) im Jahr gedeckt.

Ob das vereinbar ist mit dem Landverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EU wird noch geprüft. Stadler sagte, er habe "ein bisschen die Schnauze voll" von Vorwürfen, eine solche Abgabe diskriminiere gegen Ausländer. Gegenwärtig werde gegen die Einwohner von Uri diskriminiert, die wegen des hohen Verkehrsaufkommens oft stecken blieben, sagte er.

Transitgebühren schon einmal gefordert

Bis so eine Abgabe in Kraft treten könnte, wären allerdings noch einige Hürden zu nehmen. Unter anderem muss die Regierung, der Bundesrat, sich dazu äußern. Es laufen Abklärungen zur rechtlichen Einschätzung der Vorstöße, wie das Bundesamt für Straßen auf Anfrage sagte. Gegebenenfalls wären auch Verhandlungen mit Nachbarstaaten nötig. Das Schweizer Parlament tagt erst im September wieder.

Einen anderen Vorschlag von Gebühren für Transitfahrten hatte die Regierung im vergangenen Jahr abgelehnt. Ein Parlamentarier hatte vorgeschlagen, im Ausland zugelassene Fahrzeuge pro Transitfahrt zu belangen./oe/DP/stw

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer