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Schneider dringt auf Grundgesetzänderung für Hitzeschutz 13.08.2026, 12:48 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Bundesumweltminister Carsten Schneider hat seine Forderung nach einer Grundgesetzänderung für mehr Handlungsspielraum des Bundes beim Hitzeschutz erneuert. Im ARD-"Morgenmagazin" erklärte der SPD-Politiker, er könne Kommunen zwar in Einzelfällen helfen, etwa durch die Bezahlung von Klimaanpassungsmanagern. Zur Umsetzung der Maßnahmen, wie dem Schaffen von schattigen Plätzen oder dem Aufbrechen der Versiegelung in Städten, sagte er aber: "All das sind Aufgaben, die ich bisher per Grundgesetz ausgeschlossen nicht finanzieren darf, nur mit groben Brücken."

Unterstützung von den Grünen

Er wolle, dass Bund und Länder dort gemeinsam zusammenarbeiten, so Schneider. Dafür brauche man eine sogenannte Gemeinschaftsaufgabe. "Und damit hätte ich auch eine Ausgabekompetenz, das tun zu dürfen und den Ländern und den Gemeinden, Städten auch zu helfen."

Unterstützung bekommt Schneider von den Grünen. Es brauche eine Gemeinschaftsaufgabe für Klimaanpassung und Naturschutz, sagte die Bundestagsabgeordnete Julia Schneider in Berlin. "Deutschland hat bei der Hitze ein Zuständigkeitsproblem. Wir haben zwar verschiedene Hitzeschutzprogramme auch kommunal, aber keinen Hitzeschutz aus einem Guss."

Das Ergebnis seien die vom Robert Koch-Institut berichteten 12.500 Hitzetoten bis Anfang August, sagte Schneider. "Die entscheidende Frage ist nicht, ob wir handeln müssen, sondern wer dafür verantwortlich ist." Der Bundesregierung insgesamt warf sie Verharmlosung der zunehmenden Hitze und ihrer Folgen vor.

Was sich die Koalitionspartner vorgenommen haben

In ihrem Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD vereinbart, die Einführung einer Gemeinschaftsaufgabe in dem Bereich zu prüfen. Schneider hatte jüngst angekündigt, er werde im zweiten Halbjahr einen Vorschlag machen, wie das Grundgesetz entsprechend angepasst werden sollte, um sein Vorhaben umzusetzen. In der Union stieß Schneiders Vorschlag auf Skepsis. Für die nötige Grundgesetzänderung braucht es eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag.

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