Anzeige
++++++ Gold über 4.862 USD – auf dem Weg zu 5.000 USD: Warum A2 Gold jetzt in eine neue Liga aufsteigt ++++++
ROUNDUP

SPD verteidigt telefonische Krankschreibung 21.01.2026, 15:39 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

BERLIN (dpa-AFX) - In der Debatte um weniger Fehlzeiten von Beschäftigten lehnt die mitregierende SPD ein Ende der Möglichkeit zu Krankschreibungen per Telefon ab. Sie entlaste Hausarztpraxen, schütze Patienten vor unnötigen Ansteckungsrisiken und sichere eine niedrigschwellige Versorgung, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der SPD im Bundestag, Christos Pantazis. "Wer diese Regelung pauschal infrage stellt, ignoriert die Realität in den Praxen und riskiert zusätzliche Bürokratie, Wartezeiten und Fehlsteuerungen."

Pantazis warnte: "Politik darf nicht auf "Arbeitgebermärchen" hereinfallen, sondern muss sich an Daten, Versorgungspraxis und Patientenschutz orientieren." Eine Überprüfung der Arbeitsunfähigkeitsregelungen ohne neue Erkenntnisse sei Symbolpolitik und schade dem Vertrauen in das Gesundheitssystem. Es gebe keine belastbaren Belege für systematischen Missbrauch.

Regelung soll auf den Prüfstand

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte einen aus seiner Sicht zu hohen Krankenstand beklagt und die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung infrage gestellt. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) kündigte an, die Regelung zu überprüfen. Pantazis sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe, die SPD stehe zur Vereinbarung im Koalitionsvertrag, dass Missbrauch ausgeschlossen werden solle. Er wandte sich aber dagegen, die telefonische Krankschreibung reflexhaft zum Sündenbock zu machen.

Der Sozialverband Deutschland nannte sie ein bewährtes und sinnvolles Instrument. "Die hohen Krankenstände sind ein ernstes Warnsignal, ihre Ursachen liegen jedoch nicht in der Art der Krankschreibung", sagte die Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier der Deutschen Presse-Agentur. Ein starker Anstieg psychischer Erkrankungen zeige, wie sehr die Arbeitsbelastung in vielen Bereichen weiter zugenommen habe.

Kasse: Debatte lenkt vom eigentlichen Problem ab

Der Chef der Techniker Krankenkasse, Jens Baas, kritisierte, die Debatte lenke vom eigentlichen Problem ab. Kurzzeiterkrankungen wie Erkältungen, die mit einer telefonischen Krankschreibung festgestellt werden können, machten im Vergleich zu Langzeiterkrankungen einen wesentlich geringeren Anteil an den Gesamtfehltagen aus, sagte Baas dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Seit Ende 2023 können Patientinnen und Patienten auch telefonisch und ohne Praxisbesuch eine Arbeitsunfähigkeit feststellen lassen - unter der Bedingung, dass man in der Praxis bekannt ist und keine schweren Krankheitssymptome hat. Krankschreiben lassen kann man sich für bis zu fünf Kalendertage. Braucht man dann noch eine Folgebescheinigung, muss man aber in die Praxis gehen.

Dauerhafte Regelung nach Corona-Zeit

Geregelt ist dies in einer Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken. Vorbild war eine Sonderregelung, die es in der Corona-Krise gab, um Ansteckungen zu vermeiden./sam/DP/mis

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer