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Supreme Court erlaubt vorerst Versand von Abtreibungspillen 04.05.2026, 18:08 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Der Oberste Gerichtshof in den USA hat den Zugang zur Abtreibungspille Mifepriston per Post vorerst wieder erlaubt. Eine vom konservativen Richter Samuel Alito unterzeichnete Anordnung setzte eine erst kürzlich erlassene Einschränkung eines Berufungsgerichts vorläufig wieder außer Kraft. Hersteller des Medikaments hatten zuvor im Eilverfahren den Supreme Court angerufen und vor erheblichen Auswirkungen auf die Versorgung gewarnt.

Hintergrund ist eine Klage des US-Bundesstaats Louisiana, der argumentiert, die Regelungen untergrüben sein nahezu vollständiges Abtreibungsverbot. In der vergangenen Woche hatte ein Richtergremium in New Orleans daraufhin eine Regelung der US-Arzneimittelbehörde FDA ausgesetzt, die den Versand des Medikaments Mifepriston nach telemedizinischer Verschreibung erlaubt hatte. Mit der Entscheidung des Supreme Courts kann das Medikament wieder online verschrieben und per Post bezogen werden - ohne verpflichtenden persönlichen Arztbesuch.

Gericht prüft Fall weiter

Diese Praxis hatte sich in den vergangenen Jahren zu einem der wichtigsten Wege für Schwangerschaftsabbrüche in den USA entwickelt. Mit dem Grundsatzurteil Roe v. Wade hatte der Oberste Gerichtshof 1973 ein landesweites Recht auf Abtreibung etabliert. Das Recht wurde aber 2022 gekippt, sodass Bundesstaaten eigene, teils sehr strenge Verbote erlassen konnten. Damit einhergehend gewann die telemedizinische Verschreibung mit anschließender Zustellung per Post stark an Bedeutung. Mifepriston kommt dabei inzwischen bei der Mehrheit der Schwangerschaftsabbrüche in den USA zum Einsatz.

Der Hersteller Danco Laboratories wandte sich am Samstag direkt an den Obersten Gerichtshof und beantragte im Eilverfahren, die Entscheidung vorläufig auszusetzen. Zuvor hatte das Unternehmen das Berufungsgericht vergeblich gebeten, sein Urteil für eine Woche auf Eis zu legen, um Zeit für den Gang vor das höchste Gericht zu gewinnen. Die nun erlassene Anordnung gilt zunächst für eine Woche, während das Gericht den Fall weiter prüft und Stellungnahmen beider Seiten einholt.

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