ROUNDUP

Trump reicht Milliardenklage gegen BBC ein 16.12.2025, 07:05 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

WASHINGTON (dpa-AFX) - US-Präsident Donald Trump hat seine Drohung gegen die BBC wahr gemacht und eine Milliardenklage gegen den britischen Sender eingereicht. Die Klageschrift ging bei einem Gericht im US-Bundesstaat Florida ein. Es geht um eine Klagesumme von zehn Milliarden Dollar (rund 8,5 Milliarden Euro) - bisher war von einem Betrag zwischen einer und fünf Milliarden Dollar die Rede gewesen.

Trump hatte die Klage schon vor einem Monat angekündigt. Hintergrund ist ein Streit um den Zusammenschnitt einer Rede Trumps vom 6. Januar 2021, den der Sender für die Sendung "Panorama" verwendet hatte. Ausgestrahlt wurde sie kurz vor der Präsidentschaftswahl im November 2024, bei der Trump die Demokratin Kamala Harris besiegte.

Der Republikaner wirft der renommierten Rundfunkanstalt eine "falsche, diffamierende, irreführende, herabwürdigende, aufwieglerische und böswillige" Darstellung über ihn in der Sendung vor. Der Sender habe sich in die US-Präsidentschaftswahl einmischen und den Ausgang zu seinem Nachteil beeinflussen wollen.

Strittige Sendung über Sturm aufs Kapitol

Für ihre Sendung hatte die BBC Passagen aus unterschiedlichen Teilen der damaligen Rede Trumps an seine Anhänger aneinander geschnitten. An jenem Januar-Tag war es in der US-Hauptstadt Washington zum gewaltsamen Sturm auf das Kapitol gekommen, wo der Wahlsieg von Trumps damaligem Widersacher, dem Demokraten Joe Biden, offiziell bestätigt werden sollte.

Trump - damals nach seiner ersten Amtszeit (2017-2021) abgewählt, aber noch im Amt - wiederholte in seiner Rede die mehrfach widerlegte Behauptung, er sei durch Betrug um den Wahlsieg gebracht worden. Nach der Rede stürmten Trumps Anhänger den Sitz des Parlaments.

Die BBC räumte als Reaktion auf Trumps Kritik Fehler ein. Unbeabsichtigt sei in der Sendung der Eindruck entstanden, es handle sich um einen zusammenhängenden Redeabschnitt. Dadurch könne es so wirken, als habe Trump direkt zu Gewalt aufgerufen. Der Sender entschuldigte sich auch bei ihm. Der Fall wurde als maßgeblicher Grund für den Rücktritt von Senderchef Tim Davie und der fürs Nachrichtengeschäft verantwortlichen Journalistin Deborah Turness angegeben.

In der Klage wirft Trump dem Sender vor, einen wichtigen Teil seiner Rede weggelassen zu haben, um die gezeigten Aussagen bewusst in einen falschen Zusammenhang zu stellen.

BBC: keine Grundlage für Verleumdungsklage

Trumps Anwaltsteam hatte der BBC in einem Brief gedroht, man werde Klage einreichen, sollte sich der Sender nicht entschuldigen, die Sendung zurückziehen und eine Entschädigung zahlen. Die BBC erklärte zwar, die Sendung werde nicht mehr ausgestrahlt. Eine Entschädigung wollte der Sender aber nicht zahlen. Für eine Verleumdungsklage sah das Medienunternehmen keine Grundlage.

Trumps Kampf gegen Medien

Es ist nicht das erste Mal, dass der US-Präsident gegen ihm unliebsame Medien vorgeht. Seit Beginn seiner zweiten Amtszeit im Januar verschärfte er nicht nur den Ton gegenüber Journalisten, sondern griff auch wiederholt zu juristischen Mitteln und versuchte Berichterstattung über ihn und seine Regierung zu diskreditieren oder ganz zu unterbinden.

Immer wieder spricht Trump von Falschnachrichten ("Fake News"), die renommierte Medienhäuser aus seiner Sicht verbreiten. Zudem beleidigt er häufig Journalisten, wenn sie ihm Fragen stellen, die ihm nicht gefallen.

Ein Instrument Trumps ist es, Medienhäuser mit Klagen zu überziehen - so geschehen etwa im Falle der US-Fernsehsender CBS und ABC. In beiden Fällen einigten sich die Parteien auf einen Vergleich in Millionenhöhe, ohne es auf einen Prozess ankommen zu lassen. Kritiker sehen in Trumps Klagen gezielte Einschüchterungsversuche und einen Angriff auf die Pressefreiheit.

Trump verklagte auch die "New York Times". Er wirft der Zeitung vor, ihn vor der Präsidentschaftswahl 2024 diffamiert zu haben, und fordert Schadenersatz in Milliardenhöhe. Die Zeitung erklärte, die Klage sei juristisch unhaltbar und vielmehr ein Versuch, unabhängige Berichterstattung zu verhindern

Trump legte sich auch mit dem mächtigen Medienmogul Rupert Murdoch an, dessen Zeitungen in der Regel eher wohlwollend über den Republikaner berichten. Er fordert Milliarden von dem Geschäftsmann, zu dessen Medienportfolio auch das "Wall Street Journal" gehört. Die US-Zeitung hatte vor einiger Zeit über Trumps Verbindung zu Sexualstraftäter Jeffrey Epstein berichtet. Es ging um ein angebliches Glückwunschschreiben mit schlüpfrigem Inhalt zum 50. Geburtstag Epsteins im Jahr 2003, das Trumps Namen tragen soll. Trump bestreitet, Urheber des Schreibens zu sein./rin/DP/zb

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer