Portfolio Tracker
Alle Depots an einem Ort. Dein Gesamtvermögen immer im Blick, tiefgründige Renditeanalysen und Dividendenplaner.
Anzeige
ROUNDUP

Trumps neue Sprecherin wegen Angaben zu Beruf unter Druck 15.10.2026, 21:28 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Nach ihrer holprigen ersten Pressekonferenz ist die neue Sprecherin des Weißen Hauses, Katie Zacharia, wegen Zweifeln an ihren beruflichen Qualifikationen unter Druck geraten. Kritiker und einige Rechtsexperten monieren, dass sie sich wiederholt als Anwältin bezeichnet habe, obwohl bislang keine entsprechende Zulassung nachgewiesen sei. Die Vertraute von US-Präsident Donald Trump hatte nach Informationen des "Wall Street Journals" die Anwaltsprüfung im US-Bundesstaat Kalifornien im Jahr 2011 nicht bestanden.

Recherchen mehrerer US-Medien ergaben bislang ebenfalls keinen Nachweis, dass Zacharia jemals eine Anwaltszulassung in den USA besaß. Ob sie aber damit, dass sie sich trotzdem als Anwältin bezeichnete oder mit ihrer Arbeit gegen Gesetze verstieß, ist nicht geklärt. Für ihre jetzige Position im Weißen Haus ist eine juristische Ausbildung oder Anwaltszulassung nicht erforderlich.

Der feine Unterschied zwischen "lawyer" und "attorney"

Der "New York Times" sagte Zacharia nun, sie habe sich vor ihren Auftritten als Fernsehkommentatorin erkundigt, wie sie sich bezeichnen dürfe. Ihr sei geraten worden, unter anderem den Begriff "attorney" nicht zu verwenden, "lawyer" sei dagegen in Ordnung. Beide englischen Begriffe werden im allgemeinen US-Sprachgebrauch weitgehend gleichbedeutend für Anwälte verwendet.

Während "attorney" jedoch eindeutig eine Anwaltszulassung voraussetzt, wird "lawyer" teils auch für Juraabsolventen verwendet. Rechtsexperten zufolge kann aber auch diese Bezeichnung eine Anwaltszulassung nahelegen und auch rechtlich unzulässig sein. Trump selbst hatte sie bei ihrer Ernennung als "attorney" bezeichnet.

Die Zeitung hatte Zacharia auch zu ihrer irritierenden Antwort auf eine Reporterfrage angesprochen. Sie war gefragt worden, in welchem US-Bundesstaat sie die Anwaltsprüfung bestanden habe. Sie antwortete: "Als ich nach China zog." Der "New York Times" erklärte sie später, sie habe die Frage wegen des Lärms des Präsidentenhubschraubers missverstanden.

Dem rechtskonservativen Sender Real America's Voice sagte Zacharia nun, die Ergebnisse der Prüfung seien "belanglos, weil ich wusste, dass ich die Anwaltsprüfung in China nicht brauchen würde, und kurz darauf sind wir abgereist." Ob sie bestanden habe oder nicht, sagte sie nicht. "Viele Fachleute" seien sich aber sicher gewesen, dass sie sich so nennen und "Rechtsanalysen, aber keine Rechtsberatung" anbieten könne.

Zwei Organisationen fordern Untersuchungen

Zacharia hat einen Juraabschluss der Pepperdine University und arbeitete anschließend für eine renommierte Kanzlei in China. In der Vergangenheit bezeichnete sie sich bei Fernsehauftritten wiederholt als "lawyer". Zudem führte sie in ihrem Lebenslauf eine Tätigkeit als "General Counsel", also als leitende Rechtsberaterin, für eine konservative Organisation in Kalifornien auf.

Inzwischen forderten zwei gemeinnützige Organisationen die kalifornische Anwaltskammer auf, Zacharias Angaben und eine mögliche unerlaubte anwaltliche Tätigkeit zu überprüfen. Eine der Beschwerden richtet sich auch an die Generalstaatsanwaltschaft des Bundesstaates. Nach kalifornischem Recht kann es strafbar sein, ohne entsprechende Zulassung vorzugeben, zur anwaltlichen Berufsausübung berechtigt zu sein.

Zweifel an ihrer Eignung für den neuen Job

Die Debatte über Zacharias Lebenslauf verstärkte die Kritik an ihrem Amtsantritt. Bei ihrer ersten Pressekonferenz hatte die frühere Fernsehkommentatorin stellenweise nervös gewirkt und sich mehrfach verhaspelt. Nach weniger als einer Viertelstunde beendete sie die Runde. Das "Wall Street Journal" berichtete daraufhin von Zweifeln auch unter Trump-Verbündeten, ob sie der anspruchsvollen Aufgabe gewachsen sei. Trump selbst lobte seine neue Sprecherin dagegen ausdrücklich. Auch das Weiße Haus stellte sich hinter sie.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer