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UBS braucht wegen neuer Auflagen zusätzliches Kapital in Milliardenhöhe 06.06.2025, 15:55 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

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BERN (dpa-AFX) - Neue Maßnahmen zur Verbesserung der Bankenstabilität verschärfen die Kapitalanforderungen für die schweizerische Großbank UBS in einigen Jahren erheblich. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) bezifferte den zusätzlichen Bedarf an hartem Eigenkapital für UBS aufgrund der neuen Bestimmungen auf Basis der aktuellen Bilanz am Freitag auf insgesamt rund 26 Milliarden Dollar. In vollem Umfang dürften die Bestimmungen jedoch frühestens in zehn Jahren in Kraft treten.

Heftig auswirken wird sich die neue Anforderung, ausländische Tochtergesellschaften künftig vollständig mit Eigenmitteln zu unterlegen. Einen deutlich geringeren Einfluss haben die strengeren Anforderungen für die Bewertung bestimmter Vermögenswerte wie Software oder Steuergutschriften.

Von den 26 Milliarden Dollar machen die verschärften Anforderungen für die Auslandstöchter rund 23 Milliarden aus. UBS hatte diese Vorschrift zuvor heftig bekämpft. Nun wird noch eine Unterlegung der Auslandstöchter zu rund 60 Prozent verlangt. Auf der Grundlage der weiteren Bestimmungen kommen rund 3 Milliarden dazu.

Immerhin gibt es im Gegenzug eine gewisse Erleichterung bei den Anforderungen zum Fremdkapital. So sinkt der Bedarf an sogenannten AT1-Anleihen um 8 Milliarden US-Dollar. Diese gelten als Hybridkapital. Sie sollen bei der Schieflage einer Bank Verluste auffangen und gehören zu den teuersten Schulden einer Bank.

Zur Frage, welche Zusatzkosten UBS aus den verschärften Anforderungen stemmen muss, hat EFD zwei Gutachten in Auftrag gegeben. Laut der ersten Stellungnahme würde ein Bedarf von 20 Milliarden Dollar an zusätzlichem Eigenkapital die jährlichen Gesamtfinanzierungskosten der Großbank um rund 640 Millionen Dollar erhöhen.

Das zweite Gutachten schätzt die jährlichen Gesamtfinanzierungskosten auf 800 Millionen bis 1,3 Milliarden Dollar. Die tatsächlichen Kosten dürften aber ohnehin stark von Entscheidungen des Bankmanagements abhängen, betonte EFD.

UBS erhält zudem zum Aufbau des zusätzlichen Eigenkapitals einige Jahre Zeit. Das entsprechende Gesetz dürfte auch bei rascher Behandlung durch das Parlament nicht vor 2028 in Kraft treten. Danach sieht es eine Übergangsfrist von "mindestens 6 bis 8 Jahren" vor. Ob der Kapitalaufbau während der Übergangszeit linear erfolgen muss, lässt EFD offen.

Die Behörde geht allerdings davon aus, dass UBS den verlangten Kapitalaufbau "im Idealfall" ohne externe Kapitalaufnahme und auch ohne übermäßige Einschränkung beim Wachstum oder bei den Kapitalausschüttungen stemmen kann. Es verweist auch darauf, dass die Bank bestimmte Anforderungen bereits heute übererfülle. Insgesamt sei die effektive Kapitallücke wohl wesentlich geringer, so die Behördeneinschätzung./stw/tp/ra/AWP/he

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