ROUNDUP/US-Gericht

Globale Zölle rechtswidrig - Trump droht EU 08.05.2026, 05:30 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

US-Präsident Donald Trump hat mit seiner umstrittenen Zollpolitik erneut eine juristische Niederlage erlitten. Das Gericht für Internationalen Handel in New York erklärte Trumps temporäre Zölle auf Einfuhren aus der ganzen Welt für rechtswidrig. Mit der zeitlich befristeten Abgabe in Höhe von 10 Prozent habe der Präsident seine Befugnisse überschritten, erklärte das Gericht. Unterdessen stellte Trump der EU ein Ultimatum zur Umsetzung ihres Zollabkommens - kommt die Europäische Union dem nicht bis zum 4. Juli nach, drohen deutlich höhere Zölle.

Das Gericht für Internationalen Handel befand, Trump habe das als Grundlage herangezogene Handelsgesetz falsch ausgelegt. Weder die US-Regierung noch die Zollbehörde (CBP) dürften Importabgaben von den Klägern - der US-Bundesstaat Washington und zwei Unternehmen - einfordern. Bereits erhobene Zölle müssten an die Kläger erstattet werden, verfügte das Gericht.

Das Gericht stellte ferner fest, dass die US-Regierung die "fundamentalen internationalen Zahlungsprobleme", die das Handelsgesetz zur Voraussetzung macht, nicht ausreichend belegen konnte. Zudem ziehe Trumps Erlass Handels- und Leistungsbilanzdefizite heran - obwohl das Gesetz Zahlungsbilanzdefizite zur Bedingung macht.

Die US-Regierung könnte Berufung einlegen. Danach wäre auch der Gang vor das Oberste Gericht möglich. Angesprochen auf die Gerichtsentscheidung zeigte sich Trump unbeirrt. Er wolle ungeachtet weiterhin seine Zollpolitik verfolgen, egal, wie die Justiz entscheide, sagte er vor Journalisten.

Zölle waren Notlösung nach Niederlage vor dem Obersten Gericht

Seit dem 24. Februar 2026 hatten die USA auf die meisten Einfuhren aus dem Ausland einen Zoll von zehn Prozent erhoben. Trump hatte zudem gedroht, den Satz auf 15 Prozent zu erhöhen. Das wäre der Maximalwert, den der Präsident unter Berufung auf das Handelsgesetz aus dem Jahr 1974 für 150 Tage erheben darf. Ein entsprechender Erlass lässt sich aber auch Monate nach der Drohung nicht im Amtsblatt der Regierung finden.

Die neueste Argumentationslinie für globale Zölle war eine Notlösung, nachdem der Supreme Court im Februar bei zuvor verhängten Zöllen ebenfalls festgestellt hatte, dass Trump damit seine Befugnisse überschritten hatte. Damit entzog das Oberste Gericht dem Republikaner die rechtliche Grundlage für seine bisherigen Zölle. Trump hatte sich dabei auf ein Notstandsgesetz aus dem Jahr 1977 gestützt.

Die Richter stellten klar, dass das US-Parlament allein die Befugnis hat, Steuern und Zöllen zu erheben. Das Notstandsgesetz ermächtige den Präsidenten zwar, bei nationalen Notlagen den Außenhandel zu regulieren, aber nicht zur Erhebung von Zöllen. Für Trump, der immer wieder betont, dass Zölle zu seinen Lieblingsinstrumenten zählen, war das eine große Niederlage.

Der US-Regierung stehen noch andere Instrumente zur Verfügung, um Zölle etwa für bestimmte Waren oder Branchen zu verhängen - diese kann Trump aber nicht einfach mit seiner Unterschrift nach Belieben verfügen.

Vor den Zöllen ist nach den Zöllen

Kurz vor der Bekanntgabe der jüngsten Gerichtsentscheidung drängte der US-Präsident die EU noch dazu, endlich den EU-US-Zolldeal umzusetzen. Sollten die Europäer das nicht bis zum 250. Geburtstag der USA - also bis zum 4. Juli - schaffen, drohte er mit deutlich höheren Zöllen.

Mitte August 2025 hatten sich Trump und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in einem Rahmenabkommen auf eine Zollobergrenze von 15 Prozent auf die meisten EU-Warenimporte in die USA geeinigt. Auch für europäische Autos und Autoteile sollte der Satz gelten. Im Gegenzug verpflichtete sich die EU, Zölle auf US-Industriegüter zu streichen und den Marktzugang für US-Agrarprodukte wie Schweinefleisch und Milchprodukte zu erleichtern.

In der EU laufen zwischen Europaparlament und den Mitgliedsländern noch Verhandlungen, die für die vollständige Umsetzung des Zolldeals notwendig sind. Bei einem Treffen von Vertretern am Mittwoch wurde noch keine Einigung erreicht.

Womit Trump davor gedroht hatte

Vergangene Woche hatte Trump der EU bereits vorgeworfen, sich nicht vollständig an den ausgehandelten Zolldeal zu halten. Als Reaktion kündigte er an, bereits diese Woche die Zölle auf Autos und Lastwagen, die aus der EU in die USA eingeführt werden, von 15 auf 25 Prozent erhöhen. Solche Zollerhöhungen würden vor allem Deutschland treffen.

Eine Anfrage der Deutschen Presse-Agentur beim Weißen Haus, ob die jüngst angedrohte Erhöhung von Zöllen auf Importe von Autos und Lastwagen nun bis zur neuen Frist am 4. Juli vom Tisch sei, blieb zunächst unbeantwortet.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Weitere News

6:05 Uhr • Artikel • dpa-AFX

6:05 Uhr • Artikel • dpa-AFX

5:50 Uhr • Artikel • dpa-AFX

5:50 Uhr • Artikel • dpa-AFX

5:50 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer