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Verbotene Russland-Exporte - fünf Festnahmen bei Razzia 02.02.2026, 13:15 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

KARLSRUHE/LÜBECK (dpa-AFX) - Es geht um 16.000 Lieferungen nach Russland und einen Gesamtwert von mindestens 30 Millionen Euro: Ein kriminelles Netzwerk soll aus Lübeck Güterexporte etwa an russische Rüstungsunternehmen veranlasst haben - und das trotz Embargos der Europäischen Union (EU). Fünf mutmaßliche Beteiligte lässt die Bundesanwaltschaft am Morgen festnehmen. In mehreren Bundesländern finden Durchsuchungen statt.

Im Visier der Ermittler steht unter anderem ein deutsch-russischer Gesellschafter und Geschäftsführer eines Lübecker Handelsunternehmens. Spätestens seit Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine im Februar 2022 sollen er und seine mutmaßlichen Komplizen die Firma genutzt haben, um Güter für die russische Industrie zu besorgen und diese nach Russland zu exportieren, so der Vorwurf der Bundesanwaltschaft.

Scheinfirmen und staatliche Stellen

Hinter dem Netzwerk vermuten die Ermittler staatliche russische Stellen. Am Ende sollen die Güter bei mindestens 24 gelisteten Rüstungsunternehmen in Russland angekommen seien, heißt es in einer Mitteilung der Karlsruher Behörde. Demnach veranlassten die Beschuldigten rund 16.000 Lieferungen nach Russland. Der Gesamtwert liege bei mindestens 30 Millionen Euro.

Um die Geschäfte zu verschleiern, soll die Gruppe mindestens eine weitere Scheinfirma aus Lübeck und mehrere Schein-Abnehmer der Güter in und außerhalb der EU genutzt haben. Beteiligt war den Angaben zufolge auch ein russisches Unternehmen, für das der Hauptbeschuldigte ebenfalls "in verantwortlicher Position" tätig ist. Ziel des aufwendigen Vorgehens war es demnach, geltende Embargo-Bestimmungen der EU zu umgehen.

EU-Embargo als Reaktion auf Angriffskrieg

Ausfuhrbeschränkungen sind ein elementarer Bestandteil der Sanktionen, mit denen die EU auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine reagiert. Sie sehen vor, dass europäische Unternehmen bestimmte Erzeugnisse nicht mehr nach Russland verkaufen dürfen. Betroffen sind neben klassischen Rüstungsgütern vor allem Waren, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke verwendet werden können, so zum Beispiel Triebwerke und Software für Drohnen oder Elektronik-Bauelemente und optische Komponenten.

Daneben ist aber auch der Export von Ausrüstung und Technologien für die Energiewirtschaft, die Seeschifffahrt und die Luft- und Raumfahrtindustrie verboten. Auf wohlhabende Russen zielen Ausfuhrverbote für Luxusgüter wie bestimmte teure Autos, Uhren und Schmuck ab. Die Strafmaßnahmen sollen Russlands Fähigkeit zur Führung seines Angriffskriegs gegen die Ukraine einschränken und im Idealfall die wirtschaftliche Führungselite dazu bringen, Druck auf den Kreml für eine Beendigung des Krieges auszuüben.

Fünf weitere Beschuldigte auf freiem Fuß

Das Verfahren der Bundesanwaltschaft wurde nach Angaben der Behörde in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesnachrichtendienst geführt. Die polizeilichen Ermittlungen liegen beim Zollkriminalamt. Beamte hatten vier der fünf Beschuldigten am Morgen in Lübeck festgenommen. Der Fünfte wurde im nahe gelegenen Kreis Herzogtum Lauenburg gefasst. Die Bundesanwaltschaft wirft den Männern vor, Mitglieder einer kriminellen Vereinigung zu sein und als solche gewerbs- und bandenmäßig gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen zu haben.

Gleichzeitig fanden dort ebenso wie in Frankfurt am Main, Nürnberg, im Landkreis Nordwestmecklenburg in Mecklenburg-Vorpommern sowie im schleswig-holsteinischen Kreis Ostholstein Durchsuchungen statt. Diese Maßnahmen richteten sich der Bundesanwaltschaft zufolge auch gegen fünf weitere Beschuldigte, die aber auf freiem Fuß sind.

Russland im Visier der Ermittler

Gegen vier der fünf Festgenommenen lagen zum Zeitpunkt der Festnahme Haftbefehle des Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof (BGH) vor. Ein Fünfter wurde zunächst vorläufig festgenommen - der BGH-Richter soll über den Erlass eines Haftbefehls entscheiden. Alle fünf Beschuldigten sollen am Dienstag in Karlsruhe vorgeführt werden, wo der Ermittlungsrichter dann auch über die Untersuchungshaft bestimmt.

Gegen prorussische Aktivitäten war die Bundesanwaltschaft in diesem Jahr schon mehrmals tätig geworden. Vorletzte Woche hatte die oberste Strafverfolgungsbehörde Deutschlands zunächst zwei mutmaßliche Unterstützer prorussischer Milizen in Brandenburg festnehmen lassen. Am selben Tag nahm das Bundeskriminalamt im Auftrag der Behörde in Berlin außerdem eine mutmaßliche Spionin für einen russischen Geheimdienst fest.

Embargoverstöße beschäftigen deutsche Gerichte

Und auch mit illegalen Lieferungen nach Russland hatten es deutsche Gerichte in den vergangenen Jahren immer wieder zu tun. So hatte das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg im März 2021 zwei Männer aus Bayern wegen Verstößen gegen das EU-Russland-Embargo zu Haftstrafen verurteilt, weil sie Werkzeugmaschinen an einen russischen Rüstungsbetrieb lieferten.

Das Stuttgarter Oberlandesgericht hatte im Juli 2024 einen früheren Geschäftsmann aus dem Saarland zu sechs Jahren und neun Monaten Haft verurteilt, weil er Bauteile für Drohnen an Russland lieferte. Einen anderen Angeklagten verurteilte das Gericht im November 2024 zu sieben Jahren Haft, weil er einem russischen Waffenhersteller trotz Handelsbeschränkungen Maschinen zur Produktion von Scharfschützengewehren verkaufte./jml/DP/jha

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