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Warum für Taxis und Mietwagen unterschiedliche Regeln gelten 03.06.2026, 07:35 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

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Will man schnell von A nach B, ruft man ein Taxi oder bestellt über eine Plattform wie Uber US90353T1007 einen Fahrer. Kaum jemand macht sich dabei wohl Gedanken darüber, was nach dem Aussteigen passiert.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat sich jetzt genau damit befasst. Konkret geht es darum, ob der Mietwagen nach der Fahrt unverzüglich zurück zum Betriebssitz muss. Diese sogenannte Rückkehrpflicht für Mietwagen ergibt sich aus dem Personenbeförderungsgesetz. Heute (8.45 Uhr) will der erste Zivilsenat am BGH eine Entscheidung in einem Rechtsstreit hierzu verkünden.

Was soll die Rückkehrpflicht bringen?

Sie ist ein Weg, einem Ungleichgewicht zwischen Taxis und App-basierten Vermittlungsangeboten zu begegnen. Denn für Taxis gelten Pflichten, die es für Mietwagen nicht gibt: Sie müssen zum Beispiel den Betrieb im genehmigten Rahmen garantieren und auch unrentable Aufträge annehmen. Andererseits können sie nach einer Fahrt etwa Taxistände anfahren.

Taxis seien Teil öffentlicher Daseinsvorsorge, sagt Michael Oppermann, Geschäftsführer beim Bundesverband Taxi und Mietwagen. Daher könnten Kommunen relativ viele Vorgaben machen. Die Rückkehrpflicht habe daher eine marktordnende Funktion und sei ein wichtiges Puzzleteil.

Markus Brohm, der beim Deutschen Landkreistag als Referatsleiter unter anderem für Verkehr zuständig ist, bestätigt die Sichtweise: Taxis dürften nicht einem "ruinösen Wettbewerb" durch andere Verkehrsformen ausgesetzt werden, die keine solchen Pflichten haben. Die Rückkehrpflicht sollte aus seiner Sicht sogar verschärft und etwa um eine Vorbestellfrist ergänzt werden.

Gerade in Großstädten sei der Platz auf Straßen und Plätzen knapp, erklärt Christian Schuchardt, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages. Funkmietwagen könnten dazu beitragen, dass Menschen auf ein eigenes Auto verzichten und dennoch flexibel unterwegs bleiben können. "Wo verschiedene Mobilitätsangebote um Kundinnen und Kunden konkurrieren, braucht es aber klare Spielregeln. Der Wettbewerb muss fair organisiert werden."

Welche Kritik gibt es daran?

Die Rückkehrpflicht sei schwer zu kontrollieren, räumen selbst Befürworter ein. Aus Ubers Sicht ist die Regelung aus den frühen 1980er Jahren "ökonomischer und ökologischer Irrsinn": Sie erzeuge massenhaft Leerkilometer und verursache hohe Kosten für die Unternehmen. "Sie führt zu unnötigem Verkehr, Lärm und Emissionen", teilte ein Sprecher mit. Rund 30 Prozent aller Fahrstrecken entstünden allein durch die Rückfahrt zum Betriebssitz.

Ist es erlaubt, Taxis und Mietwagen unterschiedlich zu behandeln?

Ja, und das ist sogar höchstrichterlich abgesegnet. Schon 1960 entschied das Bundesverfassungsgericht, Mietwagen seien keine öffentlichen Verkehrsmittel und unterlägen deshalb weder der Beförderungspflicht noch der strengen Bindung ihrer Beförderungspreise. 1989 befasste es sich mit dem Rückkehrgebot für Mietwagen und kam zu dem Schluss: "Das Verbot, Mietwagen auf öffentlichen Straßen und Plätzen taxiähnlich bereitzustellen und dort Beförderungsaufträge anzunehmen, ist mit dem Grundgesetz vereinbar."

Worum geht es in dem Fall am BGH?

Eine Taxigenossenschaft aus Köln klagt gegen ein Unternehmen, das über Uber X gebuchte Mietwagenfahrten ausführt. Ein Fahrer parkte laut dem BGH nach dem Absetzen eines Fahrgastes um 10.10 Uhr an Ort und Stelle. Drei Minuten später wurde den Angaben nach eine Testbestellung angenommen und unmittelbar danach storniert. Anschließend sei der Fahrer bis 10.22 Uhr vor Ort geblieben, bevor er sich in der Uber-App abgemeldet habe.

Die Klägerin sieht darin einen wettbewerbswidrigen Verstoß gegen die Rückkehrpflicht und nimmt die Beklagte auf Unterlassung in Anspruch. Das Landgericht und das Oberlandesgericht Köln gaben ihr recht. Die Beklagte kämpft am BGH darum, dass die Klage abgewiesen wird. (Az. I ZR 123/25)

Wie könnte der BGH entscheiden?

Der erste Zivilsenat in Karlsruhe muss klären, ob die Rückkehrpflicht mit dem Grundgesetz und dem EU-Recht in Einklang steht. Sollte er das nicht entscheiden können, müsste er offene Fragen dem Bundesverfassungsgericht oder dem Europäischen Gerichtshof vorlegen.

Hätte ein Wegfall der Rückkehrpflicht Folgen für Verbraucher?

Aus Sicht des Taxiverbands und des Landkreistages wäre das ein erheblicher Rückschlag. Auf den ersten Blick seien Taxis und Mietwagen austauschbar, sagt Oppermann. Die Probleme tauchten dann auf, wenn Taxiunternehmen aufgeben und dann zum Beispiel niemand mehr unrentable Fahrten übernehme. Gerade auch im ländlichen Raum könnte das zum Thema werden, sagt Brohm vom Landkreistag.

Kritiker sehen das freilich anders: "Der Zwang zu ständigen Leerfahrten verursacht unnötige Kosten, die letztlich von den Fahrgästen getragen werden müssen, und belastet die Umwelt durch den ineffizienten Einsatz der Fahrzeuge völlig ohne Not", teilte Uber mit. Zudem verhindere die strikte Regelung den Aufbau dringend benötigter Mobilitätsalternativen im ländlichen Raum. Der Verbraucherzentrale Bundesverband äußerte sich nicht zu dem Thema.

Gibt es andere Instrumente?

Ja, Mindestbeförderungsentgelte. Diese seien nicht bundesweit geregelt, sondern Sache der Kommunen, erklärt Oppermann. Beispielsweise in Köln gilt seit Anfang des Monats, dass die Mietwagen-Angebote höchstens 20 Prozent günstiger sein dürfen als Taxifahrten. In Heidelberg trat zum August 2025 eine Regelung in Kraft, die eine Abweichung von nur 7,5 Prozent vorsieht. "Durch die Allgemeinverfügung werden Dumpingpreise im Mietwagenverkehr unterbunden und das Taxigewerbe als Teil des ÖPNV geschützt", teilte die Stadt dazu mit.

Wie ist das Taxi- und Mietwagengewerbe in Deutschland aufgestellt?

Zugelassen sind in Deutschland rund 50.000 Taxis, 45.000 Fahrzeuge mit Mietwagen- und 3.500 mit Gemischtgenehmigung, wie aus Angaben der IHK Rheinhessen auf Basis eines aktuellen Lehrbuchs hervorgeht. Von etwa 33.000 Taxi- und Mietwagenunternehmen seien 19.000 reine Taxi- und 8.500 reine Mietwagenbetriebe.

Schätzungsweise seien 250.000 Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung ausgegeben. Die Menschen befördern den Angaben nach mehr als 400 Millionen Fahrgäste im Jahr. Dabei würden etwa fünf Milliarden Euro umgesetzt.

Was ist mit Taxis, die über Uber bestellt werden können?

Für die Frage, welche Regeln für ein bestimmtes Fahrzeug gelten, kommt es weder auf die Farbe noch auf Aufkleber an. "Das Dachzeichen ist das Erkennungszeichen", sagte Oppermann. Dann gelten Taxiregeln und -preise.

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