Anzeige
+++99% China.: Jetzt kommt Atlantico Jetzt kommt Atlantico+++
Portfolio-Tracker
Alle Depots an einem Ort. Dein Gesamtvermögen immer im Blick, tiefgründige Renditeanalysen und Dividendenplaner.
Anzeige
ROUNDUP

Weniger Asylanträge - Höhere Schutzquote 13.09.2026, 10:05 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Während die Zahl der neuen Asylbewerber sinkt, wächst der Anteil derer unter ihnen, die Schutz in Deutschland erhalten. Die bereinigte Schutzquote des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) lag laut Auskunft der Bundesregierung im ersten Halbjahr 2026 bei 47,4 Prozent. Im Gesamtjahr 2025 hatte sie noch 37,5 Prozent betragen. Bei der bereinigten Quote werden formelle Entscheidungen, bei denen das Schutzgesuch inhaltlich nicht geprüft wird, herausgerechnet. Das bedeutet, dass auch Asylverfahren, für die ein anderes EU-Land verantwortlich ist, hier nicht miterfasst sind.

Eine wichtige Rolle spielte zuletzt der Familienschutz: Im ersten Halbjahr 2026 wurde in 21.195 Fällen auf dieser Basis ein Schutzstatus vergeben. Das entsprach 45,6 Prozent der positiven Entscheidungen, wobei hier auch Abschiebungsverbote berücksichtigt sind.

Hauptherkunftsland Afghanistan

Wie die Bundesregierung in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion weiter mitteilt, lag die bereinigte Schutzquote für Menschen aus dem Iran im ersten Halbjahr bei 42,2 Prozent, für Menschen aus Afghanistan sogar bei 89,3 Prozent. Afghanistan war zugleich das wichtigste Herkunftsland der Menschen, die im ersten Halbjahr einen Asylantrag in Deutschland stellten. Die Zahl der Geflüchteten aus Syrien ist infolge des Machtwechsels in Damaskus gesunken. Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine müssen in den Staaten der Europäischen Union keinen Asylantrag stellen, sondern werden auf Basis der sogenannten Massenzustrom-Richtlinie aufgenommen.

Entrechtung und Verfolgung von Frauen

Ein Faktor für den Anstieg der Schutzquote ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Oktober 2024. Darin war festgestellt worden, dass Frauen aus dem seit 2021 wieder von den islamistischen Taliban regierten Land grundsätzlich einen Schutzanspruch haben. Wie aus der Antwort der Bundesregierung hervorgeht, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, wurde im ersten Halbjahr dieses Jahres bei knapp 95 Prozent der Entscheidungen über Afghaninnen ein Schutzstatus erteilt.

Nur drei Strafanzeigen wegen falscher Angaben

Kaum praktische Relevanz hat bisher die seit Februar 2024 geltende Strafvorschrift gegen unrichtige oder unvollständige Angaben im Asylverfahren. Laut Bundesregierung gab es seit Inkrafttreten der neuen Regelung insgesamt drei Strafanzeigen des Bamf. Eine davon wurde wegen Geringfügigkeit beziehungsweise fehlenden öffentlichen Interesses eingestellt. "Viele dieser Maßnahmen erweisen sich in der Praxis als wenig hilfreich", sagte die fluchtpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Clara Bünger.

Mehr als die Hälfte legt keinen amtlichen Ausweis vor

Die Zahl der Menschen, die erstmals in Deutschland einen Asylantrag stellen, war im ersten Halbjahr mit 39.646 Erstanträgen deutlich niedriger als im Vorjahreszeitraum (72.818 Erstanträge). Der Anteil der Antragsteller, die weder einen Pass noch einen Personalausweis oder Passersatzpapiere vorlegten, lag in diesem Zeitraum bei 61,3 Prozent. Besonders hoch war er bei Antragstellern, die nach eigenem Bekunden aus Somalia, Algerien, Guinea oder Eritrea stammen.

Nur relativ selten entscheiden sich die Bamf-Mitarbeiter nach Angaben der Bundesregierung dafür, das Handy eines Antragstellers ohne Ausweis auslesen zu lassen, um so seine Angaben zu Herkunft und Identität zu überprüfen.

Wie das Innenministerium in der Antwort an die Linksfraktion ausführt, wurden in den ersten sechs Monaten dieses Jahres mobile Datenträger von 3,5 Prozent der Erstantragsteller ohne Pass oder Passersatz ausgelesen. Durch dieses relativ aufwendige Verfahren ließen sich im Einzelfall relevante Informationen gewinnen, erklärt die Bundesregierung. Im ersten Halbjahr dieses Jahres wurden demnach 853 Handys ausgelesen. Allerdings wurden letztlich nur 263 Berichte freigegeben und ausgewertet.

Nur ein Teil der Asylantragsteller reist unerlaubt ein

Die Linksfraktion kritisiert, die Bundesregierung sei zu stark auf unerlaubte Einreisen und Binnengrenzkontrollen fokussiert. Unter den Asylantragstellern seien jedoch auch zahlreiche Menschen, die entweder mit einem Visum eingereist oder die als Touristen aus Herkunftsländern, bei denen kein Visum verlangt wird, gekommen seien. Laut Bundesregierung betraf das in den ersten drei Monaten dieses Jahres mehr als 5.500 Asylantragsteller. Die meisten von ihnen stammen aus Afghanistan, Syrien, der Türkei und dem Iran. Insgesamt 3.290 Asylsuchende kamen im ersten Halbjahr aus Ländern, deren Staatsbürger als Touristen visumfrei einreisen können, wie etwa Georgien, Moldau oder Venezuela.

Weitere 6.962 Asylerstanträge wurden im ersten Halbjahr 2026 für Kinder von Geflüchteten gestellt, die in Deutschland zur Welt kamen. Das waren rund 17,6 Prozent aller Asylerstanträge.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer