Schärferes Klagerecht soll Infrastrukturprojekte beschleunigen 21.01.2026, 13:48 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

BERLIN (dpa-AFX) - Das Klagerecht für Umweltverbände soll nach Plänen der Bundesregierung verschärft werden. Damit sollen Infrastrukturprojekte beschleunigt werden, heißt es in einem vom Kabinett beschlossenen Gesetzesentwurf. Laufende Klageverfahren sollen demnach etwa keine aufschiebende Wirkung mehr haben.

Der Entwurf sieht Änderungen am sogenannten Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz vor. So sollen künftig nur noch Umweltvereinigungen Rechtsbehelfe einlegen dürfen, wenn ein Vorhaben in ihren "sachlichen und räumlichen Aufgabenbereich" falle. Nach Klageerhebung soll zudem eine Frist von zehn Wochen gelten, in der die Kläger Erklärungen und Beweismittel zur Verfügung stellen sollen. Eine Klausel, die den missbräuchlichen Gebrauch von Klagen verhindern soll, wird künftig genauer ausgeführt.

Aufschiebende Wirkung nur noch auf Antrag

Indem Widersprüche und Anfechtungsklagen gegen Infrastrukturprojekte "keine aufschiebende Wirkung" mehr haben sollen, werde Planungssicherheit für die Projektträger geschaffen, heißt es in der Begründung. Gerichte könnten diese auf Antrag weiterhin anordnen, anders als bisher tritt sie aber nicht mehr standardmäßig bei jeder Klage ein. Im Eilrechtsverfahren bleibe der Rechtsschutz unberührt, so das Umweltministerium.

Weiter sieht der Entwurf vor, dass auch Stiftungen als Umweltvereinigung anerkannt werden können. Zudem würden die Regelungen an Völkerrecht und EU-Recht angepasst, nachdem unter anderem der Europäische Gerichtshof diese zuvor als unzureichend gerügt habe.

NABU warnt vor unumkehrbaren Umweltschäden

Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) begrüßte, dass die Bundesregierung europäische und völkerrechtliche Vorgaben umsetzen wolle - warnte gleichzeitig jedoch davor, beim Klagerecht zusätzliche Hürden zu schaffen. Die Abschaffung der aufschiebenden Wirkung könne zu "potenziell irreversiblen Umweltschäden" führen, wenn Gerichte Vorhaben vor der Umsetzung nicht mehr kontrollieren könnten.

"Wer Umweltverbände mit überzogenen formalen Anforderungen aus den Gerichten drängt, nimmt Rechtsverstöße billigend in Kauf", sagte NABU-Referentin Rebekka Blessenohl laut Mitteilung. Umweltverbände würden selten, gezielt und nur bei gravierenden Rechtsverstößen klagen, hieß es.

Grüne sehen Angriff auf Rechtsstaat

Auch die Grünen im Bundestag hatten die Pläne der Bundesregierung in der vergangenen Woche bereits kritisiert. Die Änderungen würden den Verbänden "wichtige Instrumente" nehmen, "um rechtsstaatliche Prinzipien durchzusetzen", sagte der umweltpolitische Sprecher der Fraktion, Jan-Niclas Gesenhues, der Deutschen Presse-Agentur. "Wenn die Zivilgesellschaft jetzt nicht wach wird, dann wird sie weiter abgeschafft."

Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD festgelegt, beim Klagerecht von Umweltverbänden eine "Fokussierung auf unmittelbare Betroffenheit" anzustreben. Im nächsten Schritt befasst sich der Bundestag mit dem Entwurf./nkl/DP/jha

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer