Schufa öffnet ab 2026 Bonitäts-Berechnung für Verbraucher 03.09.2025, 16:10 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

FRANKFURT (dpa-AFX) - Wer einen Kredit braucht, kommt an der Schufa in der Regel nicht vorbei. Doch wie kommt die Bewertung der Auskunftei zustande? Ab dem ersten Quartal 2026 will die Auskunftei vollen Einblick geben. Dann soll der vereinfachte Score, der Auskunft über die Bonität gibt, in vollem Umfang für Verbraucherinnen und Verbraucher verfügbar sein - per kostenfreiem digitalem Einblick in ihre persönlichen Daten entweder in der Schufa-App oder online.

"Der neue Schufa-Score ist schon produktiv, die ersten Kunden nutzen ihn", sagte Schufa-Vorstandschefin Tanja Birkholz beim "Handelsblatt Banken-Gipfel" in Frankfurt. "70.000 Mal haben wir den neuen Score schon ausgeliefert, mit zwei Drittel unserer größten Kunden haben wir auch schon Migrationspläne vereinbart."

Daher rechne die Schufa damit, dass der überarbeitete Score Ende des vierten Quartals dieses Jahres etwa zehn Prozent der Bonitätsanfragen ausmache. Im ersten Quartal 2026 soll dann das Erklär-Tool für Verbraucher freigeschaltet werden. Der bisherige sogenannte Basisscore werde voraussichtlich Ende des ersten Quartals passé sein, sagte die Schufa-Chefin.

Schlechtere Bewertung kann Kredite verteuern

Die Berechnungen der Auskunftei mit Sitz in Wiesbaden sind beispielsweise für Banken, Versandhändler und Mobilfunkanbieter ein wichtiger Maßstab. Denn sie wollen wissen, wie es um die Zahlungsmoral ihrer Kundschaft bestellt ist, bevor Verträge geschlossen und Waren übergeben werden.

Verbraucherschützer fordern seit langem mehr Transparenz von der Schufa. Immer wieder musste sich die Auskunftei vorwerfen lassen, ihr Modell sei eine "Blackbox", weil nicht offengelegt wird, wie der Score genau berechnet wird.

Schufa verspricht: Auch Laien können neuen Score nachrechnen

In die Berechnung des neuen Scores fließt etwa ein, wie lange man eine Kreditkarte oder ein Girokonto schon nutzt oder ob es Negativeinträge gibt, weil Rechnungen auch nach mehrmaliger Mahnung nicht bezahlt wurden.

Für insgesamt zwölf Kriterien werden Punkte vergeben, in Summe 100 bis 999. Je höher die Gesamtpunktzahl, umso höher wird die Kreditwürdigkeit des jeweiligen Verbrauchers eingeschätzt. Bei der Vorstellung des überarbeiteten Scores Anfang April hatte die Schufa zugesichert, auch Laien könnten diesen ohne großen Aufwand nachrechnen./ben/DP/jha

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer