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Schwesig

Aussage Priens zu Unterhaltsvorschuss ist falsch 16.07.2026, 16:26 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) hat Aussagen der Bundesbildungsministerin zur Kürzung des Unterhaltsvorschusses für größere Jugendliche widersprochen. "Die Behauptung von Frau Prien, dass es eine gemeinsame Entscheidung der Bundesregierung und aller 16 Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten gibt, den Unterhaltsvorschuss einzuschränken, ist falsch", teilte Schwesig mit.

Schwesig selbst habe in der Ministerpräsidentenkonferenz am 25. Juni "sehr deutlich gemacht, dass Mecklenburg-Vorpommern eine Absenkung der Altersgrenze beim Unterhaltsvorschuss ablehnt." Dies sei auch schriftlich in der Protokollerklärung zum Beschluss festgehalten. "Das weiß Frau Prien auch." Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) könne sich daher nicht hinter angeblichen gemeinsamen Beschlüssen verstecken.

Nicht alle Länder stimmten zu

Prien hatte am Dienstag im Radiosender NDR Info die geplanten Sparmaßnahmen beim staatlichen Unterhaltsvorschuss gegen wachsende Widerstände verteidigt. "Wir haben einen gemeinsamen Beschluss der Ministerpräsidenten - übrigens aller Länder - und der Bundesregierung am 25. Juni gefasst, das Unterhaltsvorschussrecht anzupacken", erklärte sie.

In einer jeweiligen Protokollerklärung wurde eine Absenkung der Altersgrenze beim Unterhaltsvorschuss jedoch von Bremen "abgelehnt" und von Mecklenburg-Vorpommern "nicht unterstützt". Stattdessen schlug Schwesig einen Austausch darüber mit Ländern, Kommunen, Leistungserbringern und Betroffenenverbänden vor, wie es in der damaligen Erklärung heißt.

Kritik an Kürzungsplänen

Den Unterhaltsvorschuss übernimmt der Staat für Kinder von Alleinerziehenden, wenn ein Partner seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt. Prien plant, den Vorschuss nicht mehr bis zum 18. Geburtstag zu zahlen, sondern nur noch bis 16. Das Vorhaben stößt beim Koalitionspartner SPD auf Kritik. Bis 2017 wurde der Unterhaltsvorschuss lediglich bis zum 12. Lebensjahr gezahlt; unter Schwesig als damaliger Bundesfamilienministerin wurde er dann ausgeweitet.

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