'Skandal'

Kinderschutzbund verurteilt Sparpläne Priens 14.07.2026, 06:59 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Als "Skandal" hat der Bundesgeschäftsführer des Kinderschutzbundes, Daniel Grein, die Pläne von Familienministerin Karin Prien (CDU) bezeichnet, den staatlichen Unterhaltsvorschuss für Kinder nur noch bis zum 16. Geburtstag zu zahlen. "Der Wegfall des Unterhaltsvorschusses bedeutet eine Vertiefung der Chancenungleichheit", sagte Grein dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). "Das Vorhaben sendet das Signal an alle Kinder und Jugendlichen: Wenn es eng wird, zählt ihr am wenigsten."

Im "heute journal update" des ZDF warnte er vor den Folgen einer solchen Entscheidung. "Wir haben ein großes Problem mit Kinderarmut in dem Land schon sehr viele Jahre, und wir wissen auch, dass die am meisten von Armut betroffene Gruppe überhaupt Alleinerziehende sind", so Grein. "Hier reinzugrätschen verschärft Kinderarmut, statt sie zu bekämpfen."

Ähnlich äußerte sich VdK-Präsidentin Verena Bentele. Sie wies darauf hin, dass Jugendliche mit zunehmendem Alter höhere Kosten verursachen. Gerade bei den 16- und 17-Jährigen zu sparen, verschärfe daher deren Armutsrisiko.

Der Zuschuss soll nur noch bis zum 16. Geburtstag gezahlt werden

Alleinerziehende Elternteile können vom Staat Vorschuss beantragen, wenn der andere Elternteil - in der Praxis oftmals die Väter - nicht oder nicht in ausreichendem Maße Unterhalt zahlt. Der Staat kann sich dieses Geld dann von den säumigen Elternteilen zurückholen. In der Praxis gelingt das aber nur in einer Minderheit der Fälle.

Nach den Plänen Priens soll der Unterhaltsvorschuss künftig nur noch bis zum 16. anstatt bis zum 18. Geburtstag von Kindern gezahlt werden. Hintergrund sind nach Angaben ihres Ministeriums Sparvorgaben an den Bundeshaushalt. Die Ausgaben für den Vorschuss hätten sich seit der Reform 2017 vervierfacht. Vor der Reform gab es Unterhaltsvorschuss nur für Kinder bis zum 12. Lebensjahr und für maximal 72 Monate. Seit dem 1. Juli 2017 fließt das Geld bis zum 18. Geburtstag des Kindes und ohne zeitliche Begrenzung.

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