Anzeige
++++++ GBC Research sieht 200%-Chance: Millionen Gaslecks in den USA, Auftragsbuch wächst: Welche Aktie profitiert davon? ++++++

Söders Vorschlag zur 'Extremismusklausel' findet wenig Anklang 22.10.2026, 13:13 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Der Vorschlag von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU), Länder mit AfD- oder Linke-Regierung vom Finanzausgleich abzuschneiden, stößt bei seinen Amtskollegen auf Zurückhaltung bis Ablehnung. "Der Länderfinanzausgleich ist öfter mal Diskussion. Ich glaube, dass er nicht geeignet ist, alle Fragen darüber zu klären", sagte der rheinland-pfälzische Regierungschef Gordon Schnieder (CDU) in Berlin vor Beginn der Ministerpräsidentenkonferenz.

Sein Bremer Kollege Andreas Bovenschulte ergänzte: "Jetzt muss man ein bisschen die Kirche im Dorf lassen bei Sonderregelungen für bestimmte Bundesländer, die jetzt durch die Welt geistern." Das bezog der SPD-Politiker auch auf die Forderung, Informationen von Sicherheitsbehörden für solche Länder zurückzuhalten.

Söder hatte in der "Augsburger Allgemeinen" eine sogenannte Extremismusklausel beim Länderfinanzausgleich ins Spiel gebracht. "Diese würde besagen, dass Länder, die extremistisch regiert werden, nicht von den Geberländern unterstützt werden", sagte der CSU-Vorsitzende. "Betroffen wären Sachsen-Anhalt und Berlin, wenn die Regierungsbildungen dort wie erwartet ablaufen."

Länderfinanzausgleich für annähernd gleiche Lebensverhältnisse

Durch den Finanzausgleich zwischen den Bundesländern sollen in ganz Deutschland möglichst annähernd gleiche Lebensverhältnisse sichergestellt werden. Die Geberländer sind derzeit Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Hamburg. Größtes Geberland ist mit Abstand Bayern, größter Nehmer das Land Berlin.

Söder fehlt bei Ministerpräsidentenkonferenz

Söder nahm an der Ministerpräsidentenkonferenz nicht teil, weshalb Niedersachsens Regierungschef Olaf Lies (SPD) vor Beginn sagte: "Es ist immer schwer zu diskutieren, wenn solche Vorschläge kommen, wenn man nicht gemeinsam am Tisch sitzt." Man müsse Extremismus zwar auf beiden Seiten bekämpfen, dürfe aber das, was gerade in Sachsen-Anhalt passiere, nicht gleichsetzen mit den Koalitionsgesprächen, die in Berlin geführt würden. "Da braucht es eine anständige, eine saubere Trennung. Da darf es keine Vermischung geben."

Bremen und Saarland wollen AfD-Verbotsverfahren prüfen lassen

Bovenschulte sagte, es gebe ausreichend rechtliche Mittel, um Extremismus entgegenzuwirken. Aber eine Ungleichbehandlung von Ländern beim Finanzausgleich halte er für verfehlt. Der SPD-Mann plädierte für die Prüfung eines Verbotsverfahrens der AfD durch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Dieser Forderung schloss sich Saarlands Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) an.

Zustimmung für Söders Vorstoß kommt aus Hessen. Dessen Regierungschef Boris Rhein (CDU) sagte dem "Kölner Stadt-Anzeiger": "Es ist für mich unvorstellbar, dass extremistisch geführte Koalitionen in Deutschland durch hessisches Steuergeld mitfinanziert werden." Unter Führung der Linken beziehungsweise AfD könnten Berlin und Sachsen-Anhalt "nicht Teil sein der finanziellen Solidargemeinschaft der Länder in Deutschland", so Rhein. "Wie wir das verhindern können, besprechen wir jetzt mit Bayern und Baden-Württemberg, den beiden anderen starken Geberländern."

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Weitere News
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer