SPD-Generalsekretär

Prien soll Kürzungsvorschlag zurücknehmen 15.07.2026, 05:46 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Neue Kritik vom Koalitionspartner an einem Vorschlag von Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU): SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf lehnt deren Vorschlag zur Kürzung des Unterhaltszuschusses bei getrennten Familien ab. "Ich erwarte von Karin Prien, dass sie, bei aller Knappheit in den Kassen, den Blick konsequent darauf richtet, wie wir Alleinerziehenden und ihren Kindern das Leben leichter statt schwerer machen können", sagte Klüssendorf der Funke Mediengruppe. Eine Kürzung dürfe "nicht am Ende der Debatte stehen". Für Alleinerziehende sei Priens Vorschlag "ein Offenbarungseid".

Nach den Plänen Priens soll der Unterhaltsvorschuss künftig nur noch bis zum 16. anstatt bis zum 18. Geburtstag von Kindern gezahlt werden. Hintergrund sind nach Angaben ihres Ministeriums die Sparvorgaben an den Bundeshaushalt. Die Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss hätten sich seit der Reform 2017 vervierfacht und der Unterhaltsvorschuss habe sich zu einem der größten Kostenfaktoren für die Kommunen entwickelt. Der Staat zahlt, wenn die eigentlich dazu verpflichteten Elternteile dazu nicht in der Lage sind.

Für einen Erhalt der bisherigen Rechtslage setzt sich bereits Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin und ehemalige Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) ein.

Diakonie-Präsident teilt Kritik

Auch Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch kritisierte die Pläne der Familienministerin. "Beim Unterhaltsvorschuss brauchen wir Maßnahmen, um Zahlungen bei den Unterhaltssäumigen durchzusetzen", sagte er der "Rheinischen Post". "Leistungseinschränkungen für alleinerziehende Elternteile und deren Kinder sind der falsche Weg. Sie treffen Menschen, die ohnehin schwer belastet sind."

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer