Anzeige
+++Antimon wieder im Fokus: ATMY erreicht Allzeithoch – Verteidigungsnachfrage treibt den Markt ATMY erreicht Allzeithoch – Verteidigungsnachfrage treibt den Markt+++
Städtetag

Bundesweites Nachtfahrverbot für Mähroboter 06.04.2026, 08:41 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Die Unterstützer eines Nachtfahrverbots für Mähroboter bekommen Rückenwind vom Deutschen Städtetag. "Gerade in den Abendstunden sind in den Gärten viele Tiere aktiv. Sie sind auch auf diese Grünflächen im unmittelbaren Wohnumfeld angewiesen", sagte die Vizepräsidentin Claudia Kalisch den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Städte seien inzwischen Ersatzlebensräume für viele Tiere, da Lebensräume in der freien Natur verloren gehen. "Deshalb ist ein bundesweites Nachtfahrverbot ein konsequenter Schutz", so die Grünen-Politikerin und Oberbürgermeisterin von Lüneburg.

Der Städtetag will zudem die Hersteller der Geräte in die Pflicht nehmen. "Wir appellieren außerdem an die Hersteller, Lösungen zu finden, damit Kleintiere durch Mähroboter nicht weiter gefährdet werden", sagte Kalisch. "Auch die Bürgerinnen und Bürger können dazu beitragen, indem sie ihre bereits vorhandenen Geräte entsprechend einstellen. Das ist ein wichtiger Baustein, um die Tiere zu schützen und die Lebensqualität in der Stadt durch Artenvielfalt zu bereichern."

Igel gelten seit 2024 als "potenziell gefährdet" in Deutschland

Seit Oktober 2024 gilt der westeuropäische Igel erstmals laut der internationalen Roten Liste als "potenziell gefährdet". Die Bestände sind in mehr als der Hälfte der Länder, in denen die Tiere leben, zurückgegangenen - darunter auch Deutschland. Neben Mährobotern schaden auch Laubbläser den Tieren, zudem finden sie in immer weniger Gärten, aber auch Parkanlagen geeignete Verstecke und Nahrung. Die meisten Igel - bis zu einer Million pro Jahr - sterben jedoch weiterhin im Straßenverkehr.

Forschende des Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung (Leibniz-IZW) hatten in einer Untersuchung belegt, dass der Einsatz von Mährobotern ein ernstes Tier- und Artenschutzproblem für Igel darstellt. Speziell kleinere Igel sind gefährdet, hinzu kommt, dass die Tiere bei Gefahr nicht wegrennen, sondern sich einrollen. Die Mähroboter selbst sind in den allermeisten Fällen nicht in der Lage, die Tiere zu erkennen.

Petitionen für Nachtfahrverbot

Rund zwei Dutzend Petitionsaufrufe finden sich derzeit im Netz, die einen besseren Schutz der bedrohten Igel in Deutschland zum Ziel haben, wobei einige im Betreff auch nur ein kommunales Verbot für nächtliches Mähen fordern.

Bisher gibt es in Deutschland kein generelles Verbot für Nachtfahrten von Mährobotern. Einzelne Kommunen, etwa Köln, Leipzig, Mainz, Göttingen und München, haben bereits einzelne Regelungen erlassen - dadurch ist deutschlandweit ein Flickenteppich entstanden. In Bayern war kürzlich ein Antrag der Grünen gescheitert, ein landesweites Verbot durchzusetzen.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer