Portfolio Tracker
Alle Depots an einem Ort. Dein Gesamtvermögen immer im Blick, tiefgründige Renditeanalysen und Dividendenplaner.
Anzeige

Starmer-Rivale Burnham darf sich auf Parlamentssitz bewerben 15.05.2026, 19:07 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Der innerparteiliche Rivale des britischen Premierministers Keir Starmer, Andy Burnham, hat grünes Licht für die Bewerbung auf die Labour-Kandidatur für einen Abgeordnetensitz bekommen. Das habe das Labour-Führungsgremium National Executive Committee (NEC) beschlossen, sagte ein Sprecher der britischen Sozialdemokraten laut der Nachrichtenagentur PA.

Anfang des Jahres hatte das NEC dem Bürgermeister von Manchester eine Bewerbung noch verweigert. Burnham gilt aus aussichtsreichster Kandidat für die Nachfolge des politisch angeschlagenen Premierministers und Parteichefs Starmer. Er muss allerdings zuerst den Sprung in das Unterhaus schaffen.

Ein Wahlsieg Burnhams ist keineswegs ausgemacht

Erst am Donnerstag hatte der Labour-Abgeordnete Josh Simons sein Mandat im Wahlbezirk Makerfield nahe Manchester niedergelegt, um Burnham den Weg zu ebnen. Zuvor war Gesundheitsminister Wes Streeting aus Protest gegen den Premier zurückgetreten. Er sprach sich später für Burnham als neuen Partei- und Regierungschef aus.

Dass Burnham den Zuschlag für die Labour-Kandidatur bei der nun anstehenden Nachwahl bekommt, gilt als wahrscheinlich. Doch es ist keineswegs ausgemacht, dass er die Wahl auch gewinnt. Die Rechtspopulisten der Partei Reform UK von Brexit-Vorkämpfer Nigel Farage hatten bei der vergangenen Parlamentswahl 2024 stark abgeschnitten in Makerfield. Inzwischen haben sie weiter an Zuspruch gewonnen.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Weitere News

Gestern 22:14 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 21:32 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 21:08 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 21:00 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer