Streeck für Altersfreigaben bei Social-Media-Apps 09.11.2025, 14:01 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Werte zum Artikel
Name Aktuell Diff. Börse
Alphabet 265,78 EUR -3,16 % L&S Exchange

BERLIN (dpa-AFX) - Der Bundesdrogenbeauftragte Hendrik Streeck (CDU) hat sich für Altersfreigaben und Schutzmechanismen für soziale Netzwerke nach dem Vorbild der FSK ausgesprochen. "Ich halte es für sinnvoll, über gestaffelte Altersgrenzen nachzudenken - ähnlich wie bei der FSK im Filmbereich", sagte Streeck den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

Vorstellbar sei etwa, dass bestimmte Funktionen oder Inhalte in Apps erst mit zunehmendem Alter freigeschaltet würden. Besonders Algorithmen, die auf immer längere Nutzungszeiten abzielen, müssten altersgerecht begrenzt werden. "Kinder brauchen Schutzräume, keine Endlosschleifen", warnte der CDU-Politiker.

FSK steht für Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft. Die Organisation aus Wiesbaden analysiert, ab welchem Alter Kinder und Jugendliche Filme und andere Medien sehen dürfen. Fünf Stufen der Altersfreigabe gibt es: ohne Beschränkung ab null Jahren, ab sechs, zwölf oder 16 Jahren sowie keine Jugendfreigabe (FSK ab 18). Kriterien für die Einstufung sind etwa, ob Konflikte bedrohlich auf kleinere Kinder wirken können.

Ein generelles Social-Media-Verbot für Unter-16-Jährige sieht Streeck kritisch. "Verbote dürfen nie das erste Mittel der Wahl sein. Digitale Medien sind Teil der Lebenswelt junger Menschen - man kann sie nicht einfach ausblenden." Stattdessen müssten digitale Teilhabe, Medienbildung und informationelle Selbstbestimmung gestärkt werden. Jugendliche müssten lernen, Inhalte zu bewerten und ihre eigene Meinung zu entwickeln.

EU-Staaten für Mindestalter in sozialen Netzen

Die Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten hatten sich im Oktober für Altersgrenzen auf Plattformen wie Tiktok und Facebook ausgesprochen - wollen ihre nationalen Zuständigkeiten aber nicht an Brüssel abgeben. Es sei wichtig, Minderjährige im digitalen Raum zu schützen, unter anderem durch ein Mindestalter für den Zugang zu sozialen Medien, hieß es in einer Erklärung.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen verglich mögliche Altersvorgaben für Social Media mit denen für Tabak und Alkohol. Die deutsche Politikerin nannte zudem Australien als mögliches Vorbild. Dort ist es bereits beschlossene Sache, dass Jugendliche künftig erst ab 16 Jahren Plattformen wie X, Tiktok, Facebook und Instagram nutzen dürfen.

In der deutschen Politik ist das Thema umstritten. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hatte sich ebenfalls für ein Mindestalter ausgesprochen. Auch die Grünen-Chefin Franziska Brantner befürwortet die Idee. CSU-Chef Markus Söder hingegen argumentierte: Ein Verbot mache Tiktok, Instagram und Co. eher noch interessanter für Jugendliche und Kinder./dmo/DP/mis

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
News-Kommentare
Thema
1 ROUNDUP/Merkel: 'Die Pandemie war eine demokratische Zumutung' Hauptdiskussion
2 Nach Reformen: Argentinien kehrt an den Finanzmarkt zurück Hauptdiskussion
3 ROUNDUP: Linke ebnet Weg zur Verabschiedung des Rentenpakets Hauptdiskussion
4 EU einig über Komplettverzicht auf Gas aus Russland Hauptdiskussion
5 Moskau erklärt Pokrowsk für erobert Hauptdiskussion
6 Trump hat sich für neuen Fed-Chef entschieden Hauptdiskussion
7 Deutschland und Polen wollen Partnerschaft vertiefen Hauptdiskussion
Alle Diskussionen
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer