Streit um KI-Datensatz - Fotograf klagt am Bundesgerichtshof 03.09.2026, 05:50 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am Donnerstag (9.00 Uhr) über urheberrechtliche Vorgaben bei der Erstellung von Datensätzen, mit denen Künstliche Intelligenz (KI) trainiert wird. Ein Berufsfotograf klagt in dem Verfahren gegen den Hamburger Non-Profit-Verein Laion, der einen Datensatz mit 5,85 Milliarden Text-Bild-Paaren kostenfrei für KI-Training zur Verfügung stellt. Ein Urteil wird erst später erwartet.

KI-Bildgeneratoren werden mit großen Mengen an Bildern und den passenden Textbeschreibungen trainiert. Der beklagte Datensatz von Laion enthält zwar selbst keine Bilddateien, sondern nur eine Liste mit URL-Links zu den Bildern im Internet. Aber: Um diese Bildadressen zu filtern und zu schauen, ob der Text zum Bild passt, mussten die Bilder heruntergeladen und analysiert werden. Der klagende Fotograf sieht darin eine Verletzung seines Urheberrechts.

Die Vorinstanzen in Hamburg hatten seine Klage abgewiesen. Sie sahen die Nutzung des Fotos durch Ausnahmeregelungen im Urheberrecht für "Text und Data Mining" gerechtfertigt. Danach ist die automatisierte Analyse von digitalen Werken explizit erlaubt, wenn so etwa Informationen über Muster, Trends oder Zusammenhänge gewonnen werden sollen. Der Abgleich des Fotos mit der hinterlegten Bildbeschreibung mittels einer Software sei so eine Analyse.

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