Portfolio Tracker
Alle Depots an einem Ort. Dein Gesamtvermögen immer im Blick, tiefgründige Renditeanalysen und Dividendenplaner.
Anzeige

Tausende Schüler protestieren bundesweit gegen Wehrpflicht 08.05.2026, 17:24 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Aus Protest gegen eine mögliche Rückkehr zur Wehrpflicht sind heute bundesweit Zehntausende Schülerinnen und Schüler auf die Straße gegangen. Unter dem Motto "Schulstreik gegen die Wehrpflicht" gab es in Dutzenden Städten Kundgebungen und Demonstrationen. Ihr Protest fällt auf ein historisch bedeutsames Datum: Am 8. Mai wird an das Ende des Zweiten Weltkrieges und die Befreiung vom Nationalsozialismus vor 81 Jahren erinnert.

In Berlin zogen nach Polizeiangaben rund 1.200 Teilnehmer im Zuge eines sogenannten Schulstreiks vom Brandenburger Tor zur CDU-Zentrale - die Veranstalter sprachen von 5.000 Teilnehmern. Auf Plakaten war unter anderem zu lesen: "Bildung statt Bomben" und "Berlin statt Front". Die Demonstration richtete sich auch gegen Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU).

"Jugend, die kämpft"

In Hamburg gingen nach Veranstalterangaben rund 6.000 Schülerinnen und Schüler auf die Straße, die Polizei sprach von etwa 2.300 Teilnehmern. Auch in Niedersachsen fanden Kundgebungen statt, darunter in Hannover, Braunschweig, Oldenburg und Osnabrück. In der Landeshauptstadt versammelten sich laut Polizei rund 400 vorwiegend jüngere Menschen.

Hunderte Jugendliche beteiligten sich auch in Brandenburg in mehreren Städten an der bundesweiten Protestaktion. Auf Transparenten waren Slogans wie "Nie wieder Wehrpflicht" und "Jugend, die kämpft" zu lesen.

Nicht der erste Schulstreik gegen eine Wehrpflicht

Es ist nicht die erste bundesweite Aktion: Anfang März beteiligten sich nach Angaben der Veranstalter rund 50.000 Jugendliche am "Schulstreik" gegen die Wehrpflicht und Zwangsdienste aller Art in etwa 150 Städten.

Das Gesetz über den neuen Wehrdienst war zum 1. Januar in Kraft getreten. Kern ist die verpflichtende Musterung für junge Männer ab dem Jahrgang 2008. So sollen Freiwillige für einen Ausbau der Truppe rekrutiert werden. Sollten die Zielkorridore verfehlt werden, kann der Bundestag über eine Wehrpflicht entscheiden.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer