Anzeige
+++Kupfer auf Rekordhoch: Bohrkern unterm Mikroskop – bei dieser Kupfer-Aktie könnte jetzt das Labor den wichtigen Unterschied machen+++
PortfolioPlus
Portfolio-Tracker – Kurse, Renditeanalyse und Dividendenplaner an einem Ort.
Anzeige
Thüringens Innenminister

AfD sollte Daten zur Spionage-Abwehr nicht einsehen 17.08.2026, 12:53 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) hält es für sicherheitspolitisch geboten und rechtlich vertretbar, der AfD im Falle einer Regierungsbeteiligung in Sachsen-Anhalt den Zugang zu bestimmten Informationen im Verfassungsschutzverbund zu versperren. Konkret geht es ihm um Daten, die von den Verfassungsschützern in Bund und Ländern zur Aufklärung rechtsextremistischer Vereinigungen und zur Spionageabwehr erhoben und gespeichert werden. Der "Welt" sagte Maier: "Wenn die AfD in Sachsen-Anhalt den Ministerpräsidenten stellt, dann knallen im Kreml die Sektkorken."

Man könne ein Bundesland zwar nicht vollständig aus dem Verfassungsschutzverbund ausschließen, schon wegen des Schutzes der Bevölkerung, etwa vor Anschlägen. "Aber wir können im gemeinsamen Informationssystem Chinese Walls einziehen, also Trennwände, die bestimmte Informationen sperren", sagte er der Zeitung. Auf die Frage, welche konkreten Informationen das seien, antwortete er: "Wir müssten alle Erkenntnisse aus dem Bereich Rechtsextremismus und den kompletten Bereich Spionage von der AfD fernhalten."

Bundesregierung spricht nicht über etwaige Maßnahmen

Offiziell nehmen bislang weder die Bundesregierung noch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zu einem solchen Szenario Stellung. In inoffiziellen Gesprächen verweisen sowohl Regierungsbeamte als auch Politikerinnen und Politiker allerdings häufig auf das Beispiel Österreich. Während der Amtszeit des damaligen Innenministers Herbert Kickl von der rechtspopulistischen FPÖ gab es 2018 eine Razzia der Polizei im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, wobei auch Material ausländischer Partnerdienste beschlagnahmt wurden. Ausländische Dienste schränkten ihre Kooperation mit dem österreichischen Verfassungsschutz daraufhin ein.

Gericht überprüft Einstufung der AfD als rechtsextremistisch

Der Verfassungsschutz hat die AfD Sachsen-Anhalt im November 2023 als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Demnach wurden "zahlreiche muslimfeindliche, rassistische und auch antisemitische Aussagen von Funktions- und Mandatsträgern" ausgewertet. Die AfD geht gegen die Einstufung gerichtlich vor. Spitzenkandidat Ulrich Siegmund sagte vor einigen Tagen in einem Podcast, er ziehe eine Abschaffung des Verfassungsschutzes in Sachsen-Anhalt in Erwägung, wenn die AfD nach der Landtagswahl die Regierung stellen sollte. Es gebe allerdings unterschiedliche Meinungen dazu in der AfD, daher werde man darüber zu gegebener Zeit entscheiden.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Ihre Lieblingsaktie geschenkt

BörsenNEWS.de und Smartbroker+ starten gemeinsam eine exklusive Bonus-Aktion. Eröffnen Sie bis 31.08.2026 ein Depot bei Smartbroker+ und erhalten als Willkommensgeschenk einen Anteil ausgewählter Aktien im Wert von 50 Euro!.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer