Trump ermahnt Israel nach Angriff im Libanon 14.06.2026, 17:39 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

US-Präsident Donald Trump hat den Gegenangriff Israels im Libanon verurteilt. Der Angriff bei Beirut hätte nicht stattfinden dürfen, "insbesondere an einem besonderen Tag, an dem wir einem Friedensabkommen mit dem Iran so nahe sind", schrieb der Republikaner auf der Plattform Truth Social.

Nach Angriffen der libanesischen Hisbollah-Miliz auf den Norden Israels griff die israelische Luftwaffe am Sonntag erneut Ziele im Raum der libanesischen Hauptstadt Beirut an.

Trump schrieb, Israel habe das Recht, sich gegen Bedrohungen zu verteidigen, jedoch sei die Attacke, auf die das Land reagiert habe, bedeutungslos gewesen - niemand sei getötet oder verletzt worden.

Trump rief zugleich alle Seiten auf, sich zurückzuhalten. Man stehe kurz davor, ein Abkommen mit dem Iran zu schließen, das Frieden für die Region - den Libanon eingeschlossen - bringen würde. Es solle keine Angriffe Israels mehr irgendwo im Libanon geben, schrieb der US-Präsident weiter, und es solle auch keine Angriffe anderer Parteien, einschließlich der Hisbollah, gegen Israel mehr geben.

Der Iran hatte nach den israelischen Angriffen bei Beirut die mögliche Einigung auf ein Rahmenabkommen mit den USA infrage gestellt. Die iranischen Revolutionsgarden - die Elitestreitmacht der Islamischen Republik - drohten Israel mit Gegenschlägen.

Eigentlich hatte Trump eine Unterzeichnung eines Rahmenabkommens für diesen Sonntag, an dem er selbst seinen 80. Geburtstag feiert, in Aussicht gestellt. Ein solches Abkommen würde zunächst vertiefte Verhandlungen für ein mögliches Ende des Krieges mit sich bringen. Am 28. Februar hatten die USA und Israel den Krieg gegen den Iran begonnen. Seit April gilt eine Waffenruhe. Es kam jedoch immer wieder zu gegenseitigen Angriffen.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer