Trump wirft China Verletzung von Handelsvereinbarung vor 30.05.2025, 15:16 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

WASHINGTON (dpa-AFX) - US-Präsident Donald Trump wirft China vor, sich nicht an eine Vereinbarung mit den USA im laufenden Handelsstreit zu halten. Vor wenigen Wochen habe es eine gute Nachricht gegeben: Er habe mit China einen "schnellen Deal" geschlossen, der dem Land wirtschaftlich geholfen hätte, schrieb Trump auf seiner Online-Plattform Truth Social. Alle seien damit zufrieden gewesen.

"Die schlechte Nachricht ist, dass China, was einige vielleicht nicht überrascht, seine Vereinbarung mit uns völlig gebrochen hat", erklärte Trump. "So viel dazu, Mr. Nice Guy zu sein!", schob er hinterher. Trump verwendete dabei - wie so oft - zum Teil Großbuchstaben, um seinem Ärger Nachdruck zu verleihen. Woran er die Verletzung der Vereinbarung festmacht, führte er in dem Post nicht aus.

China und die USA hatten im laufenden Handelsstreit vor knapp drei Wochen in der Schweiz eine Senkung ihrer gegenseitigen Zölle beschlossen. Aus einer gemeinsamen Erklärung der beiden größten Volkswirtschaften der Erde ging hervor, dass dies vorübergehend für 90 Tage gelten soll. Die Regelung hält eine Senkung der US-Zölle auf chinesische Importe von 145 auf 30 Prozent fest, während die Aufschläge Pekings gegen Einfuhren aus den USA von 125 Prozent auf 10 Prozent zurückgehen.

Der US-Präsident bezeichnete eine Öffnung Chinas damals als wichtigstes Ziel und gab an, dass China dem zugestimmt habe. Er warf China auch erneut vor, die Droge Fentanyl ins Land zu lassen. Seiner Darstellung nach stimmte China zu, dies zu stoppen. Nach der Vereinbarung sprach Trump von einem "vollständigen Neustart" mit China und von einer "sehr guten" Beziehung zu dem Land.

Zuletzt hatte die US-Regierung den Ton gegenüber China aber wieder verschärft. So kündigte sie etwa an, in den Vereinigten Staaten studierenden Chinesen das Visum entziehen zu wollen und die Regeln für künftige Antragsteller aus der Volksrepublik zu verschärfen. Dabei blieb zunächst unklar, wie viele Studierende vom Entzug der Aufenthaltsgenehmigung betroffen wären - und inwiefern es Ausnahmeregeln geben könnte./fsp/DP/jha

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