Anzeige
+++Antimon wieder im Fokus: ATMY erreicht Allzeithoch – Verteidigungsnachfrage treibt den Markt ATMY erreicht Allzeithoch – Verteidigungsnachfrage treibt den Markt+++
Umbau Hauptbahnhof Frankfurt

Erste neue Geschäfte ab Juni 05.04.2026, 11:01 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Seit Jahren ist die Tiefebene des Frankfurter Hauptbahnhofs eine Baustelle - nun sollen bald die ersten Geschäfte in der neu gestalteten Ladengalerie eröffnen. "Die Arbeiten sind langfristig im Plan", sagte der Konzernbevollmächtigte der Deutschen Bahn für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland, Ismail Ertug, der Deutschen Presse-Agentur. Im Juni sollen die ersten Firmen einziehen.

Nach und nach kämen dann weitere Geschäfte hinzu. "Es ist deutlich heller und wir erwarten uns eine höhere Attraktivität für unsere Fahrgäste", sagte Ertug, der sein Amt zum Januar 2026 antrat.

Seit Oktober 2020 wird die B-Ebene umgebaut, in der es früher dunkle und auch übelriechende Ecken gab. Die Tiefebene verbindet S- und U-Bahn-Verkehr mit der Stadt sowie dem oberirdischen Zugverkehr. Der Umbau soll auch die Wege verkürzen.

Neues Beleuchtungskonzept

Die Bahn setzt unter anderem auf neue Ladenfassaden und ein neues Beleuchtungskonzept. Entstehen soll ein "einladender, lichtdurchfluteter Bereich mit Einkaufsmöglichkeiten".

Auch die Empfangshalle des Hauptbahnhofs wird noch umgestaltet, dies soll bisherigen Plänen zufolge Ende 2027 beginnen. In der Mitte soll ein Atrium entstehen, damit mehr Tageslicht in die darunter liegenden Bereiche gelangt. Das Unternehmen ergänzt, dass es beim Zeitplan der Sanierungsarbeiten Änderungen geben könne.

Mit täglich bis zu 500.000 Fahrgästen, Besuchern und Mitarbeitenden gehört der Frankfurter Hauptbahnhof zu den größten bundesweit. Prognosen gehen von rund 30 Prozent mehr Reisenden in den kommenden Jahren aus.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer