Umweltminister Schneider rüffelt Kollegin Katherina Reiche 08.07.2026, 16:55 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Umweltminister Carsten Schneider (SPD) hat seiner Kabinettskollegin Katherina Reiche (CDU) öffentlich vorgeworfen, Absprachen in der Bundesregierung zur EU-Methanverordnung gebrochen zu haben. "Die Geschäftsordnung der Bundesregierung gilt und an die wurde sich in dem Fall nicht gehalten", sagte Schneider in der Regierungsbefragung im Bundestag.

Die EU-Methanverordnung soll dazu beitragen, die Emissionen des klimaschädlichen Gases aus dem Energiesektor zu reduzieren. Wirtschaftsministerin Reiche hatte Medienberichten zufolge im EU-Ministerrat zugesagt, dass Deutschland eine Aussetzung der Verordnung unterstützen werde. Schneider will dies nicht und pocht darauf, dass sein Umweltressort federführend sei.

Schneider: "Ich halte mich auch an Beschlüsse der Koalition"

An die Adresse Reiches sagte der Umweltminister: "Das ist gegenüber der (EU)-Kommission natürlich ein Verfahren, das nicht in Ordnung ist." Das habe er im bilateralen Gespräch deutlich gemacht, sagte er auf Fragen von Abgeordneten. "Ich sage Ihnen das gerne auch nochmal hier: Ich halte mich auch an Beschlüsse der Koalition, auch wenn sie manchmal nicht ganz übereinstimmen mit dem, was ich persönlich meine."

Der Umweltminister betonte die Bedeutung der Verringerung von Methanemissionen für den Klimaschutz. "Von daher unterstützt die Bundesregierung die Kommission bei der Beibehaltung der EU-Methanverordnung", sagte der SPD-Politiker. "Wir setzen Standards, Marktstandards in die Welt damit auch, und können unsere Nachfragemacht auch nutzen, um dieses klimaschädliche Gas aus der Atmosphäre zu bekommen."

Und er fügte hinzu: "Verlässlichkeit heißt auch, zum Beispiel dieses Methangesetz hier in nationales Recht umzusetzen und darauf zu setzen, nichts zu verschieben, sondern die Probleme tatsächlich zu adressieren." Es habe in der Regierung eine Abstimmung gegeben, die seine Position spiegele. "Und darüber bestand auch Einigkeit. Und deswegen gilt die Geschäftsordnung der Bundesregierung und die maßgebliche Meinung, die ich jetzt hier vertreten habe, die eine abgestimmte Position der Bundesregierung ist."

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