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Union will Lockerungen beim Mieterschutz 09.07.2026, 19:31 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

CDU und CSU wollen die von der Bundesregierung geplanten Mieterschutz-Regelungen noch einmal zugunsten von Vermietern entschärfen. Bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag forderten Unions-Abgeordnete Änderungen bei der zeitlichen Obergrenze für Kurzzeit-Mietverträge und bei der angepeilten Schonfrist für säumige Mieter. Die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Susanne Hierl (CSU), warb für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Mieterschutz und den berechtigten Interessen von Vermietern.

Der Gesetzentwurf von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) sieht unter anderem vor, dass Mieter, die mit den Mietzahlungen in Verzug sind, eine ordentliche Kündigung abwenden können, indem sie die Miete binnen zwei Monaten nachzahlen. Der wohnungspolitische Sprecher der Union, Jan-Marco Luczak (CDU), will diese Regelung jedoch auf "angespannte Wohnungsmärkte" beschränken, wo bei einer Kündigung tatsächlich die Obdachlosigkeit droht.

Kurzzeit-Mietverträge, die grundsätzlich von der Mietpreisbremse ausgenommen sind, sollen laut Gesetzentwurf nur noch für eine Dauer von sechs Monaten, in Ausnahmefällen für maximal acht Monate abgeschlossen werden dürfen. Hierl stellte bei der Plenardebatte jedoch infrage, ob diese starre Obergrenze der Lebenswirklichkeit in allen Fällen gerecht werde. Auch Luczak mahnte hier eine flexiblere Regelung an.

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