Anzeige
+++Potenzieller Gamechanger: Dieses 4-Millionen-Dollar-Unternehmen will jetzt im August den Uran-Jackpot anbohren!+++

US-Gericht stoppt zentrales Tool von Trumps Wahlrechtsagenda 23.06.2026, 06:11 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Eine Bundesrichterin hat der Regierung von US-Präsident Donald Trump die Nutzung einer zentralen Datenbank zur Überprüfung von Wählerlisten untersagt. Die Regierung habe Datenschutzgesetze verletzt, als sie persönliche Daten von Millionen Amerikanern zusammenführte, um Bundesstaaten eine umfassendere Kontrolle der Staatsbürgerschaft von Wählern zu ermöglichen, entschied die Richterin.

Im Mittelpunkt steht das sogenannte "SAVE"-System, das ursprünglich der Überprüfung von Einwanderungs- und Staatsbürgerschaftsstatus bei Behördenleistungen diente. Trumps Regierung hatte die Datenbank ausgebaut und unter anderem Informationen der Sozialversicherungsbehörde eingebunden. Bundesstaaten sollten damit Wählerlisten auf mögliche Nicht-Staatsbürger überprüfen können.

In ihrem Urteil warf die Richterin der Regierung vor, ein fehleranfälliges System überstürzt eingeführt zu haben. Behörden hätten gewusst, dass die Datenbank rechtmäßige Wähler fälschlich als Nicht-Staatsbürger kennzeichnen könne. Besonders betroffen sein könnten eingebürgerte Amerikaner, deren Daten in den Systemen nicht vollständig oder veraltet seien.

Die Richterin schrieb, die Bundesregierung habe die Datenschutzrechte amerikanischer Bürger "wissentlich mit Füßen getreten" und damit das Wahlrecht gefährdet. Nach ihren Angaben nutzen einzelne Bundesstaaten das System bereits, um Wählerregistrierungen zu überprüfen. Dabei seien bereits wahlberechtigte US-Bürger fälschlich als Nicht-Staatsbürger eingestuft und teilweise von Wählerlisten gestrichen worden.

Teil eines größeren Wahlrechtsstreits

Anfang November stehen in den USA die wichtigen Zwischenwahlen im Kongress an, bei denen Trumps Republikaner ihre hauchdünne Mehrheit in beiden Kammern verteidigen wollen.

Die Entscheidung des US-Gerichts ist eine Niederlage für Trumps Bemühungen, die Kontrolle des Bundes über Wahlen auszuweiten. Der Präsident drängt seit langem auf strengere Nachweise der Staatsbürgerschaft und begründet dies mit angeblichem Wahlbetrug durch Nicht-Staatsbürger. Dazu kommt es allerdings nur sehr selten - eine Stimmabgabe durch Ausländer ist strafbar.

Bereits im vergangenen Jahr hatte Trump per Dekret eine stärkere Überprüfung der Staatsbürgerschaft von Wählern angeordnet. Zudem unterstützt er Gesetzesvorhaben, die bei der Wählerregistrierung einen Nachweis der US-Staatsbürgerschaft verlangen würden. Kritiker sehen darin den Versuch, die Wahlteilnahme zu erschweren und Kompetenzen der Bundesstaaten einzuschränken.

Die Klage war von Wahlrechts- und Datenschutzorganisationen eingereicht worden. Das Heimatschutzministerium kritisierte die Entscheidung scharf und kündigte Widerstand gegen das Urteil an.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer