Anzeige
+++Europas Lithium-Wette: Direkt neben Europas erster Lithium-Mine: Wartet hier der nächste Börsengewinner+++

US-Hummer & Co. kommen zollfrei in die EU 30.06.2026, 17:08 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Industriegüter und Hummer aus den USA dürfen von diesem Mittwoch an zollfrei in die EU eingeführt werden. Für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und Meeresprodukte aus den Vereinigten Staaten gelten dann zudem ermäßigte Zölle oder Zollkontingent-Regeln für einen besseren Marktzugang.

Die entsprechenden Verordnungen seien an diesem Dienstag im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden, sagte ein Sprecher der Europäischen Kommission. Mit den Neuregelungen erfülle die EU die Vereinbarungen aus dem im vergangenen Jahr geschlossenen Zolldeal mit US-Präsident Donald Trump. Europäische Konsumenten erhielten einen besseren Zugang zu Importen aus den USA - und das zu günstigeren Preisen.

Trump-Frist wäre am 4. Juli geendet

Trump hatte zuletzt den US-Nationalfeiertag am 4. Juli als Frist für die Umsetzung der Handelsvereinbarung ins Spiel gebracht. Sollte die EU nicht bis dahin ihren Teil des Abkommens erfüllen, würden die Zölle "leider sofort auf ein viel höheres Niveau steigen", drohte er.

Mit dem im vergangenen Jahr von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Trump vereinbarten Zolldeal war es der EU gelungen, einen drohenden Handelskrieg mit den USA abzuwenden. Gleichzeitig musste die Staatengemeinschaft aber US-Zölle in Höhe von bis zu 15 Prozent auf die meisten Warenexporte in die Vereinigten Staaten akzeptieren und weitere Zugeständnisse wie die Abschaffung von EU-Zöllen auf US-Industriegüter machen.

Sicherheitsnetz soll USA zu Einhaltung von Deal bewegen

Für den Fall, dass die USA ihre Zusagen nicht vollständig umsetzen, wurden die Regeln für die Handelserleichterungen für die USA an ein Sicherheitsnetz geknüpft. Es sieht vor, dass die EU-Zollzugeständnisse bei Verstößen der USA gegen Absprachen wieder ausgesetzt werden können.

Darüber hinaus ist unter anderem ein festes Ablaufdatum vorgesehen, der 31. Dezember 2029. Bis zum 30. Juni 2029 muss die EU-Kommission umfassend bewerten, welche Folgen die Änderungen hatten. Sie kann dann auch vorschlagen, die Zollzugeständnisse zu verlängern.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer