US-Regierung muss Sklaverei-Ausstellung wiederherstellen 19.02.2026, 20:52 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

WASHINGTON (dpa-AFX) - Nach einer scharfen gerichtlichen Rüge gegen die US-Regierung haben Arbeiter in Philadelphia im US-Bundesstaat Pennsylvania mit der Wiederherstellung einer Ausstellung zur Sklaverei begonnen. Die Tafeln am Standort der Fundamente des historischen "President's House", das in den 1790er Jahren als erstes Amtshaus der US-Präsidenten diente, waren im Januar auf Anweisung der Regierung von US-Präsident Donald Trump entfernt worden. Eine Bundesrichterin ordnete an, diese bis Freitag wieder vollständig anzubringen.

Richterin zieht Orwell-Vergleich

In ihrer 40-seitigen Entscheidung zog die von dem republikanischen Ex-Präsidenten George W. Bush ernannte US-Bezirksrichterin Cynthia Rufe Parallelen zu George Orwells Roman "1984". "Als ob das Wahrheitsministerium aus George Orwells "1984" nun existierte", müsse das Gericht klären, ob die Bundesregierung historische Wahrheiten "auseinandernehmen und zerlegen" dürfe. "Das darf sie nicht."

Die Ausstellung thematisiert das Leben von neun Menschen, die von George Washington, dem ersten Präsidenten der Vereinigten Staaten, während seiner Zeit im Präsidentenhaus in Philadelphia versklavt wurden. Die Tafeln waren Teil einer Gedenkstätte und beleuchten den Widerspruch zwischen den Idealen von Freiheit und der Realität der Sklaverei in der frühen Republik.

Richterin Rufe stellte fest, dass im Verfahren keine der beiden Parteien die historische Richtigkeit der Tafeln bestritten habe. Die Bundesregierung könne ihre Sichtweise an anderer Stelle frei vertreten, schrieb sie. Für eine Änderung der Ausstellung müsse sie aber die Stadt konsultieren.

Trump fordert "positives" Geschichtsbild

Hintergrund ist eine Verfügung Trumps vom vergangenen März, in der er forderte, Darstellungen zu entfernen, die Amerikaner "unangemessen herabsetzen". Öffentliche Monumente sollten "moralisch aufrichtend" sein. Vertreter des Weißen Hauses erklärten im Dezember, die Amerikaner hätten "keine Geduld für Museen, die kein positives Bild der amerikanischen Geschichte vermitteln".

Die Stadt Philadelphia hatte gegen die Entfernung geklagt. Bürgermeisterin Cherelle Parker betonte, man werde zum 250. Jahrestag der US-Unabhängigkeit "mit Stolz feiern - einem Stolz, der daraus erwächst, unsere gesamte Geschichte und unsere gesamte Wahrheit anzuerkennen, so schmerzhaft sie auch sein mag". Die Bundesregierung legte gegen die Entscheidung Berufung ein. Das Gericht untersagte ihr jedoch vorläufig auch, neue Interpretationen der Geschichte am Standort zu installieren, solange der Rechtsstreit andauert./hae/DP/he

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Weitere News

Gestern 22:59 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 22:07 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 22:00 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 21:38 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 21:04 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer