NEU!
PortfolioPlus - Dein Depot in Echtzeit – Kurse, Renditeanalyse und Dividendenplaner an einem Ort.
Anzeige
Verband

Lang-Lkw keine Entlastung bei Niedrigwasser 13.08.2026, 14:24 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Ein vermehrter Einsatz überlanger Lastwagen ist aus Sicht des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) kein Ersatz für die eingeschränkte Binnenschifffahrt. "Angesichts der Gütermengen, die bei Niedrigwasser von der Binnenschifffahrt verlagert werden müssen, lösen solche Maßnahmen die strukturellen Probleme im Güterverkehr nicht", teilte VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff mit. "Sie schaffen keine nachhaltige Antwort auf die wachsenden Anforderungen an ein krisenfestes und klimafreundliches Transportsystem."

Auch die Straßen seien überlastet und kämen an bauliche Grenzen. Mehr Lastwagen mit mehr Transportgut verschärften das Problem von bereits sanierungsbedürftigen Brücken und Straßen.

Schiene statt Straße

Insbesondere Schwergut und Massegüter könnten grundsätzlich auch auf der Schiene transportiert werden. "Voraussetzung dafür ist jedoch eine Infrastruktur, die auch unter hoher Belastung stabil funktioniert", teilte der VDV weiter mit.

Angesichts der angespannten Transportsituation auf vielen Flüssen infolge der niedrigen Pegelstände brachte der Handelsverband Deutschland (HDE) vor einigen Tagen die dauerhafte Zulassung sogenannter Lang-Lkw ins Spiel.

Auch wenn nur wenige Güter für den Einzelhandel per Schiff transportiert würden, sei die Branche auf eine funktionierende Logistik im ganzen Land angewiesen, teilte HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth mit. "Deshalb ist es jetzt höchste Zeit, dass das Bundeswirtschaftsministerium die Lang-Lkws endlich dauerhaft zulässt und das für Lang-Lkws zulässige Verkehrsnetz ausgebaut wird."

Lang-Lkw dürfen in Deutschland bis zu 25,25 Meter lang sein - 6,50 Meter mehr als herkömmliche Lastwagen. Bislang dürfen die überlangen Lkw nur auf bestimmten Strecken in Deutschland unterwegs sein.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Ihre Lieblingsaktie geschenkt

BörsenNEWS.de und Smartbroker+ starten gemeinsam eine exklusive Bonus-Aktion. Eröffnen Sie bis 31.08.2026 ein Depot bei Smartbroker+ und erhalten als Willkommensgeschenk einen Anteil ausgewählter Aktien im Wert von 50 Euro!.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer