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Verfassungsbedenken gegen Einsparungen beim Klimafonds 02.09.2026, 08:07 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Ein von Umweltverbänden in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten erhebt verfassungsrechtliche Bedenken gegen die von der Bundesregierung geplanten Kürzungen im Klima- und Transformationsfonds. Dass im kommenden Jahr Einnahmen aus dem Emissionshandel in Höhe von 2,7 Milliarden Euro in den Kernhaushalt umgeleitet werden sollen, dürfte sich nach Einschätzung der Gutachter zwar noch im rechtlichen Rahmen bewegen.

Bedenklich sei aber die sogenannte globale Minderausgabe in Höhe von 4,4 Milliarden Euro, heißt es in dem Papier, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Die Entscheidung, wo man die Summe konkret einspart, verlagere sich dadurch nämlich vom Bundestag - der eigentlich über den Haushalt wachen soll - auf die Regierung. Bei der globalen Minderausgabe handelt es sich um einen Einsparbetrag, den Ministerien im Laufe des Jahres erwirtschaften müssen, ohne dass im Detail feststeht, wo genau gekürzt wird.

Der Klima- und Transformationsfonds (KTF) ist ein Sondertopf, aus dem Förderprogramme zur Erreichung der Klimaziele finanziert werden. Der KTF-Wirtschaftsplan gehört zu dem vom Kabinett beschlossenen Haushaltsentwurf, über den der Bundestag von der kommenden Woche an berät. Umweltschützer werfen Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) vor, den KTF zugunsten der Haushaltssanierung zu plündern. Vor diesem Hintergrund hatten die Umweltverbände WWF, Greenpeace, BUND und GermanZero das vorliegende Gutachten bei einer Hamburger Anwaltskanzlei in Auftrag gegeben.

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