Verletzter bei erneutem Schussvorfall im Minneapolis 15.01.2026, 07:37 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

MINNEAPOLIS (dpa-AFX) - Eine Woche nach den tödlichen Schüssen eines Beamten der US-Einwanderungsbehörde ICE auf eine Frau hat ein Bundesbeamter in Minneapolis erneut einen Schuss abgegeben und damit einen Mann verletzt. Das Heimatschutzministerium berichtete auf der Plattform X von einer eskalierten Verkehrskontrolle am Mittwochabend (Ortszeit). Bei der anschließenden körperlichen Auseinandersetzung mit drei Menschen schoss der Bundespolizeibeamte demnach aus Notwehr und traf einen von ihnen am Bein. Der Stadt Minneapolis zufolge befindet sich der Mann mit nicht lebensbedrohlichen Verletzungen im Krankenhaus.

Laut Ministerium hatten Bundespolizeibeamte den "illegalen Einwanderer aus Venezuela" in seinem Auto kontrolliert. Dieser sei dann zunächst im Wagen und nach einem Unfall weiter zu Fuß geflohen. Als der Beamte versucht habe, ihn festzunehmen, habe er Widerstand geleistet und den Beamten gewaltsam angegriffen.

Zu dem Gerangel der beiden auf dem Boden kamen laut Ministerium zwei Menschen hinzu und attackierten den Beamten unter anderem mit einer Schneeschaufel. Der Beamte habe um sein Leben gefürchtet und sich von den drei Menschen bedroht gefühlt, weshalb er zur Verteidigung einen Schuss abgegeben habe, hieß es. Der ursprüngliche Verdächtige sei am Bein getroffen worden.

Zwei Menschen in Gewahrsam genommen

Auch der Polizist kam demnach ins Krankenhaus. Die beiden anderen Angreifer seien in Gewahrsam, hieß es. Das Heimatschutzministerium nannte keine Details zu dem Polizeibeamten. Der demokratische Bürgermeister der Stadt, Jacob Frey, sprach auf einer Pressekonferenz vom zweiten "ICE-Shooting" innerhalb einer Woche, also einem Schusswaffenvorfall mit der Behörde ICE. Auf X schrieb er von einem ICE-Beamten.

Die Stadt Minneapolis schrieb auf X: "Wir verstehen, dass es Ärger gibt. Wir bitten die Öffentlichkeit, ruhig zu bleiben." Erneut forderte sie die Einwanderungsbehörde ICE auf, Minneapolis und den Bundesstaat Minnesota zu verlassen. Das Heimatschutzministerium erklärte, der Bürgermeister sowie der Gouverneur von Minnesota würden aktiv zu organisiertem Widerstand gegen ICE und die Bundespolizei ermutigen.

Vor einer Woche hatte ein Einsatz der US-Einwanderungsbehörde im Bundesstaat Minnesota, bei dem eine 37-jährige Frau von einem ICE-Beamten in der Schutzstadt Minneapolis erschossen wurde, für Entsetzen gesorgt. US-Behörden verteidigten das Vorgehen als Notwehr, örtliche Politiker und Demonstranten hingegen kritisierten den Einsatz scharf und sprachen von übermäßiger Gewalt und mangelnder Transparenz bei der Aufarbeitung. Der Vorfall löste landesweit Proteste aus und führte zu juristischen Auseinandersetzungen zwischen Bundesstaat und Bundesregierung./rin/DP/zb

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer