Von der Leyen

Gewalt für Israel-Siedlungen ist abscheulich 03.07.2026, 16:51 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat die fortgesetzte Ausweitung israelischer Siedlungen im Westjordanland als "völlig inakzeptabel" bezeichnet und von einem abscheulichen Gewalteinsatz gesprochen. "Dies untergräbt die Zukunft der Zweistaatenlösung, die aus unserer Sicht die einzige tragfähige Lösung beziehungsweise der einzige Weg zu einem dauerhaften Frieden ist", sagte sie in einer Pressekonferenz zum Start der irischen EU-Ratspräsidentschaft in Cork. Und die Lage verschlechtere sich eindeutig.

Von der Leyen bestätigte zudem noch einmal, dass die EU-Kommission den Mitgliedstaaten in Kürze ein Optionenpapier mit Reaktionsmöglichkeiten vorlegen wird. Zugleich warnte sie allerdings vor allzu großen Erwartungen und verwies auf einen bereits vor zehn Monaten vorgelegten Vorschlag, Freihandelsvorteile für Israel zu streichen. "Dieser Vorschlag liegt weiterhin auf dem Tisch der Mitgliedstaaten, die mit qualifizierter Mehrheit darüber abstimmen müssten", betonte sie in der Pressekonferenz mit dem irischen Regierungschef Micheál Martin. Der Ball liege also im Feld der Mitgliedstaaten.

Bislang kam die erforderliche Mehrheit unter anderem deswegen nicht zustande, weil das Streichen von Handelsvorteilen von der deutschen Regierung abgelehnt wird. Solche Maßnahmen halte man "für unangebracht", hatte Außenminister Johann Wadephul im April bei einem EU-Treffen gesagt.

Sanktionsvorschläge soll zu Ministertreffen vorliegen

Das Papier mit möglichen weiteren Handlungsoptionen will die Kommission bis zu einem EU-Außenministertreffen am 13. Juli vorlegen. Als einen möglichen Kompromiss im EU-internen Streit über mögliche Sanktionen gegen Israel haben Frankreich und Schweden vorgeschlagen, die Einfuhr von Produkten aus illegalen israelischen Siedlungen in den Palästinensergebieten zu beschränken. Dazu sollen zum Beispiel Zölle und Einfuhrkontrollen geprüft werden.

Für Handelsmaßnahmen ist in der EU eine sogenannte qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten nötig. Das heißt, 15 der 27 EU-Staaten müssten zustimmen und diese müssten zusammen auch mindestens 65 Prozent der Gesamtbevölkerung der EU repräsentieren. Sanktionen gegen einzelne Personen und Unternehmen erfordern sogar einstimmige Entscheidungen.

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