WDH/ROUNDUP

'Rohrkrepierer' Mehrweg-Angebotspflicht? - Ruf nach Nachbesserungen 20.12.2023, 07:13 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Werte zum Artikel
Name Aktuell Diff. Börse
McDonald's 269,68 EUR +0,18 % Lang & Schwarz

(Fehlendes Wort im 6. Absatz ergänzt)

BERLIN (dpa-AFX) - Auch knapp ein Jahr nach dem Inkrafttreten der Mehrweg-Angebotspflicht für Speisen zum Mitnehmen beklagen Umwelt- und Verbraucherschützer eine mangelnde Umsetzung und fehlende Kontrollen. Von einem "Rohrkrepierer" spricht beispielsweise Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft bei der Deutschen Umwelthilfe, und mahnt Nachbesserungen an. "Was schlecht angefangen hatte zum Jahresbeginn, hat sich leider wie ein roter Faden bis zum Ende dieses Jahres durchgezogen", sagte Fischer der Deutschen Presse-Agentur. Bei mehreren Durchgängen von Testbesuchen hätten Gastronomieunternehmen von Mehrweg-Quoten im niedrigen einstelligen Prozent-Bereich berichtet. Gemessen an den ursprünglichen Zielen seien das "desolate Ergebnisse".

Restaurants, Bistros und Cafés, die Essen für unterwegs verkaufen, müssen seit Jahresbeginn neben Einweg- auch Mehrwegverpackungen dafür anbieten - sofern sie Einweg-Verpackungen aus Kunststoff nutzen. Bei Getränken aller Art muss es eine Mehrweg-Alternative geben. Ausnahmen gelten für kleinere Geschäfte, die nicht größer als 80 Quadratmeter sind und höchstens fünf Beschäftigte haben. Dort müssen Kunden aber die Möglichkeit bekommen, eigene Behälter befüllen zu lassen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 10 000 Euro.

Nach den Worten Fischers krankt das Gesetz vor allem an mangelnden Kontrollen und einer fehlenden Sanktionierung von Verstößen. "Ohne Druck, ohne Zwang wird sich nichts daran ändern, dass viele Gastronomen die Mehrwegangebotspflicht nicht ernst nehmen." Hinzu komme die nach wie vor schlechte Information der Verbraucher, die Hinweise auf Mehrweg-Behälter häufig gar nicht wahrnähmen. Die Anbieter versuchten offenbar, "sich Mehrweg gezielt vom Hals zu halten, indem die Information schlecht gemacht wird, leicht zu übersehen ist".

Der eigentlich einfachste Hebel für bessere Kundeninformationen - nämlich mündliche Hinweise des Verkaufspersonals - habe man im gesamten Jahr bei fast 100 Testbesuchen nicht in einem einzigen Fall feststellen können, sagte Fischer. "Diese aktive Kundeninformation, die gibt es nicht." Der Gesetzgeber müsse die Informationspflichten daher viel enger fassen.

Problematisch seien auch die vielen unterschiedlichen Mehrweg-Behälter. "Viele Händler arbeiten nicht zusammen, sondern im Grunde genommen nebeneinander mit eigenen Systemen", was nicht verbraucherfreundlich sei. Es gelte, wegzukommen von diesem Wirrwarr - und hin zu einer einheitlichen Branchenlösung mit einem flächendeckenden Netz von Rückgabemöglichkeiten, sagte Fischer.

Für wichtig hält er zudem finanzielle Anreize wie im Fall von Tübingen. Die dort geltende Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen,

-geschirr und -besteck war im Mai vom Bundesverwaltungsgericht in

Leipzig für zulässig befunden wurde. Eine Franchisenehmerin der Fastfood-Kette McDonald's hatte dagegen Verfassungsbeschwerde erhoben, eine Entscheidung steht noch aus.

Auch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sieht derweil schwere Mängel bei dem Gesetz - allen voran den, dass es nur auf Einwegverpackungen für Speisen aus Kunststoff abstelle, obwohl andere Verpackungsarten ökologisch genauso schlecht oder sogar noch schlimmer seien, wie Philip Heldt sagt, Referent für Ressourcenschutz bei der Verbraucherzentrale NRW. Das führe zu einem Ausweichen auf Pappverpackungen. "Also das ist schon mal ein riesengroßes Schlupfloch, was der Gesetzgeber da den Gastro-Betrieben geschenkt hat", sagte Heldt.

Die Verbraucherschützer hatten rund 400 Betriebe unter die Lupe genommen. Etwa die Hälfte davon hätte von der Größe und den Gegebenheiten Mehrweg-Angebote für Speisen zum Mitnehmen führen müssen, doch wiederum davon nur etwa die Hälfte habe dies tatsächlich getan. "Das ist natürlich schon krass. Also wenn man überlegt, bei anderen Gesetzen würde sich 50 Prozent der Betroffenen nicht an das Gesetz halten", sagte Heldt und pochte auf Nachbesserungen am Gesetz.

Dass kaum Kontrollen stattfinden, liege nicht nur an der personellen Unterbesetzung der Überwachungsbehörden, sondern auch an den komplexen Regelungen des Gesetzes, das auch Fragen aufwerfe. Es fehlten "klare Vollzugsanweisungen, wie dann genau zu verfahren ist", das schränke die Behörden in ihrer Handlungsfähigkeit ein.

Auch der Gastronomieverband Dehoga hält die Bestimmungen für unklar. Erst im Mai 2023 - Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes - sei ein behördlicher Leitfaden veröffentlicht worden. "Aber auch dieser hat leider nicht alle Fragen beantwortet, die sich in der Praxis bei der Umsetzung stellen, so dass nach wie vor Rechtsunsicherheiten bestehen", erklärte Uta Stenzel, Referentin für Lebensmittel- und Verbraucherschutzrecht beim Branchenverband Dehoga.

Generell bedeute das Gesetz einen erheblichen Aufwand und Kosten - "und das alles in Zeiten weiterer großer Herausforderungen, die die Betriebe aktuell zu bewältigen haben". Die Mehrweg-Nachfrage halte sich in den meisten klassischen Restaurants und Cafés nach wie vor in Grenzen. Um die Mehrwegquote und Akzeptanz zu steigern, müssten die Strukturen und Abläufe verbessert werden - von leicht handhabbaren Behältern bis zur Rücknahme. Erstrebenswert sei ein System ähnlich dem für Pfandflaschen. Als Beispiel verwies Stenzel auf die Initiative Reusable To-Go, die in Pilotmärkten in Hessen und Rheinland-Pfalz die unkomplizierte Rückgabe von Mehrweg-Systemen für Essen testet./csc/DP/mis/tih

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Werbung
Weiter aufwärts?
Kurzfristig positionieren
Ask: 1,47
Hebel: 18
mit starkem Hebel
Ask: 5,35
Hebel: 5
mit kleinem Hebel
Smartbroker
Morgan Stanley
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: MM943V ME388X. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.
News-Kommentare
Thema
1 Söder sieht Deutschland so stark unter Druck wie noch nie Hauptdiskussion
2 ROUNDUP/Merkel: 'Die Pandemie war eine demokratische Zumutung' Hauptdiskussion
3 Nach Reformen: Argentinien kehrt an den Finanzmarkt zurück Hauptdiskussion
4 ROUNDUP: Linke ebnet Weg zur Verabschiedung des Rentenpakets Hauptdiskussion
5 EU einig über Komplettverzicht auf Gas aus Russland Hauptdiskussion
6 Moskau erklärt Pokrowsk für erobert Hauptdiskussion
7 Trump hat sich für neuen Fed-Chef entschieden Hauptdiskussion
Alle Diskussionen
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer