NEU!
PortfolioPlus - Dein Depot in Echtzeit – Kurse, Renditeanalyse und Dividendenplaner an einem Ort.
Anzeige
ADAC

Staus bleiben trotz gelockertem Lkw-Fahrverbot aus 19.08.2026, 02:02 Uhr von dpa Jetzt kommentieren: 0

Die Lockerung des Lkw-Fahrverbots an Sonntagen wegen des Niedrigwassers führt laut ADAC bisher nicht zu größeren Staus auf deutschen Straßen. Das zeigt eine Bilanz des Automobilclubs für das vergangene Wochenende. 

«Insgesamt gab es am Sonntag weniger Staus als am Sonntag der Vorwoche», teilte ein Sprecher des Automobilclubs der Deutschen Presse-Agentur mit. Auch im Vergleich zum Sonntag des Vorjahres gebe es keine Auffälligkeiten. Die Zahl der Staus sei zwar etwas höher als 2025, aber Länge und Dauer seien geringer. «Die Aufhebung des Lkw-Fahrverbots hatte am vergangenen Sonntag daher kaum Auswirkungen auf das bundesweite Verkehrsgeschehen.»

«Lockerung schafft keine zusätzlichen Fahrer»

Auch der Speditionsverband BGL sieht keine großen Folgen im Verkehr. «Nach dem bisherigen Kenntnisstand können wir von einem flächendeckend erheblich höheren Lkw-Aufkommen nicht sprechen», sagte Vorstandssprecher Dirk Engelhardt. In Nordrhein-Westfalen sei nach erster Beobachtung ein leicht erhöhtes Lkw-Aufkommen festgestellt worden. «In Bayern war am vergangenen Wochenende dagegen kaum eine Zunahme zu beobachten. Auch aus Baden-Württemberg wurde bislang kein erhöhtes Stauaufkommen gemeldet.»

Um die Folgen des Niedrigwassers zu dämpfen, haben die allermeisten Bundesländer das Fahrverbot für Lkw an Sonn- und Feiertagen vorübergehend gelockert. Damit sollen Güter, die wegen der niedrigen Pegelstände am Rhein und anderen Flüssen nur schwer per Schiff transportiert werden können, auf die Straße verlagert werden. An der Lockerung des Sonntags-Fahrverbots hatte es Kritik gegeben, etwa von Grünen, Linken und Umweltverbänden.

Die zusätzlichen Möglichkeiten zum Verlagern von Transporten würden bislang «offenbar in überschaubarem Umfang» genutzt, sagte Engelhardt. «Die Lockerung des Sonntags-Fahrverbots kann vorhandene Kapazitäten flexibler nutzbar machen, schafft aber weder zusätzliche Fahrer noch zusätzliche gesetzliche Lenkzeiten.» So fehlen nach früheren BGL-Angaben seit Jahren mehr als 100.000 Fahrer in Deutschland. Auch sei ein großer Teil der Fahrzeuge für bestehende Transporte eingeplant.

Transporte lassen sich nur schwer auffangen

Die Transportmöglichkeiten per Lkw seien ohnehin begrenzt, sagte BGL-Chef Engelhardt. Schätzungsweise müssten rund sechs Millionen Tonnen Fracht pro Monat anderweitig bewegt werden. «Das entspräche rechnerisch gut 3.000 Güterzügen oder rund 250.000 Lkw-Ladungen.» Die Straße könne punktuell und besonders bei dringlichen Transporten helfen. «Die ausfallenden Kapazitäten der Binnenschifffahrt kann sie in dieser Größenordnung aber nicht ersetzen.» 

Auf Binnenschiffen werden vor allem Massengüter wie Erze, Kohle, Baustoffe oder Mineralölprodukte in großen Mengen transportiert. «Eine beispielhafte Schiffsladung von 1.500 Tonnen entspricht bei einer angenommenen Lkw-Nutzlast von 25 Tonnen rund 60 Lkw-Ladungen», rechnete Engelhardt vor.

© dpa-infocom, dpa:260819-930-549778/1

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Ihre Lieblingsaktie geschenkt

BörsenNEWS.de und Smartbroker+ starten gemeinsam eine exklusive Bonus-Aktion. Eröffnen Sie bis 31.08.2026 ein Depot bei Smartbroker+ und erhalten als Willkommensgeschenk einen Anteil ausgewählter Aktien im Wert von 50 Euro!.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer