Anklage gegen Tengelmann-Chef Christian Haub erhoben 19.05.2026, 07:35 Uhr von dpa Jetzt kommentieren: 0

Die Staatsanwaltschaft Köln hat Anklage gegen Tengelmann-Chef Christian Haub erhoben. Der Vorgang steht im Zusammenhang mit dem Verschwinden seines Bruders Karl-Erivan Haub in den Schweizer Alpen. Ein Sprecher des Landgerichts Köln bestätigte den Eingang der Anklageschrift vom 13. April der Deutschen Presse-Agentur, ohne den Namen des Beschuldigten zu nennen. Zuvor hatte das «Manager Magazin» berichtet. 

Christian Haub wird vorgeworfen, 2021 im Verschollenheitsverfahren um seinen Bruder - den früheren Tengelmann-Chef Karl-Erivan Haub - eine falsche Versicherung an Eides statt abgegeben zu haben. Mark Binz, der Anwalt von Christian Haub, äußerte sich auf Nachfrage zunächst nicht zu dem Vorgang. 

Die Staatsanwaltschaft hatte 2024 wegen Anfangsverdachts ein Ermittlungsverfahren gegen Christian Haub eingeleitet. In der Strafanzeige war unter anderem vorgebracht worden, dass dem Beschuldigten - entgegen seinen Angaben - belastbare Hinweise darauf vorgelegen hätten, dass sein Bruder noch leben könnte.

Nach dem Verschwinden seines Bruders Karl-Erivan Haub hatte Christian Haub die alleinige Geschäftsführung des milliardenschweren Handelskonzerns übernommen, zu dem unter anderem der Textil-Discounter Kik und die Baumarktkette Obi gehören.

Karl-Erivan Haub 2021 für tot erklärt

Karl-Erivan Haub, einer der reichsten Deutschen, war im April 2018 in Zermatt allein zu einer Skitour aufgebrochen und nicht zurückgekehrt. Die Familie geht davon aus, dass der damals 58-Jährige am Klein Matterhorn tödlich verunglückte. 2021 wurde er vom Kölner Amtsgericht für tot erklärt. Immer wieder kursieren seitdem aber Medienberichte mit Zweifeln am Tod des erfahrenen Skiläufers. Das Gericht hielt sie nicht für belegbar.

Im laufenden Zwischenverfahren prüft das Gericht nun, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht und die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird. Erst danach kann das Hauptverfahren eröffnet werden. Einen Zeitrahmen für die Entscheidung nannte der Gerichtssprecher nicht.

© dpa-infocom, dpa:260519-930-98693/1

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