Baustelle während Pauschalreise - volle Erstattung möglich 23.10.2025, 11:22 Uhr von dpa Jetzt kommentieren: 0

Pauschalurlauber können nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bei schweren Mängeln während ihrer Reise trotz bestimmter erbrachter Leistungen den gesamten Preis zurückverlangen. Dies sei der Fall, wenn die Mängel so schwerwiegend seien, dass die Pauschalreise zwecklos werde und der Reisende kein Interesse mehr an ihr habe, teilten die Richterinnen und Richter in Luxemburg mit.

Hintergrund war der Fall von zwei polnischen Urlaubern. Sie hatten einen All-inclusive-Aufenthalt in einem Fünf-Sterne-Hotel in Albanien gebucht. Direkt am Tag nach ihrer Ankunft wurden sie von Lärm geweckt, weil das Schwimmbecken ihres Hotels nach einer Behördenanordnung abgerissen werden musste. Die Abrissarbeiten dauerten vier Tage. Außerdem gab es lange Warteschlangen bei den Mahlzeiten, und das Snackangebot am Nachmittag fiel aus. In den letzten drei Tagen des Urlaubs begannen darüber hinaus Bauarbeiten für eine Erweiterung des Hotels.

Vor einem polnischen Gericht forderten die Reisenden daraufhin ihr Geld zurück und Schadenersatz. Das polnische Gericht wandte sich nach Luxemburg. Der EuGH stellte nun fest, dass eine vollständige Erstattung mit EU-Recht vereinbar sei. Nur ein Strafschadenersatz für den Reiseveranstalter sei unzulässig. 

Zudem bestehe kein Erstattungsanspruch, wenn ein Dritter für die Mängel verantwortlich sei und diese weder vorhersehbar noch vermeidbar gewesen seien, so der EuGH. Das nationale Gericht müsse daher klären, ob der Veranstalter oder der Hotelbetreiber über das behördliche Verfahren, das zur Abriss-Entscheidung führte, informiert worden seien. In dem Fall könne der Veranstalter nicht von seiner Ersatzpflicht gegenüber den Reisenden befreit werden. Den konkreten Fall muss jetzt das nationale Gericht in Polen bewerten.

© dpa-infocom, dpa:251023-930-197632/1

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Exklusiv für BörsenNEWS.de User

Sichern Sie sich bis zum 31.08.2026 ein Depot bei Smartbroker+ und erhalten Sie einen Anteil Ihrer Lieblingsaktie im Wert von 50 Euro.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer