Darf eine Waffe «Obelix» heißen? EU-Gericht urteilt 13.05.2026, 01:56 Uhr von dpa Jetzt kommentieren: 0

Im Streit um die Marke «Obelix» verkündet das Gericht der Europäischen Union sein Urteil. Eine polnische Waffenfirma will die Wortmarke für Waffen und Munition nutzen. Dagegen hat der französische Verlag geklagt, der hinter der bekannten Asterix-Comicreihe mit der Figur Obelix steht. Zugunsten des Verlags ist seit 1998 «Obelix» als Marke eingetragen, zum Beispiel für Bücher, Kleidung und Spiele.

2022 hatte das Europäische Markenamt die Marke darüber hinaus für Waren der polnischen Firma eingetragen. Der Verlag kritisiert, dass das Rüstungsunternehmen die Bekanntheit sowie das Ansehen der älteren Marke ausnutzen und dem Ruf schaden könnte.

Nutzt das polnische Unternehmen Obelix' Ansehen aus?

Obelix, eine der Hauptfiguren des Kult-Comics von René Goscinny und Albert Uderzo, ist für seine Stärke und Größe bekannt. Es gibt wohl kaum einen Comicfan, der den Gallier nicht kennt. Nach Angaben des Verlags im Verfahren vor dem Markenamt wurden die Bücher in 111 Sprachen übersetzt und weltweit 375 Millionen Mal verkauft. Die Rüstungsfirma wählte aus Sicht des Verlags die Marke für ihre Produkte als Anspielung auf die «Unbesiegbarkeit und übermenschliche Stärke» der Obelix-Figur.

Normalerweise würde selbst bei einer identischen Marke im Falle der Waffenfirma und des Comicverlags keine Markenverletzung vorliegen, da die betroffenen Produktbereiche «nicht einmal entfernt ähnlich» seien, erklärt Markenrechtsexperte Jens Fusbahn aus Düsseldorf. Bei bekannten Marken reiche der Schutz aber weiter. Die Nutzung solcher Marken, auch für gänzlich andere Waren und Dienstleistungen, sei nämlich verboten, wenn damit die Unterscheidungskraft oder Wertschätzung in unlauterer Weise ausgenutzt oder beeinträchtigt werde.

Für eine unlautere Nutzung spreche, wenn ein Unternehmen eine starke Assoziation mit den Merkmalen, die Obelix zugeschrieben werden, quasi als «Trittbrettfahrer» zu seinem Vorteil ausnutze, so der Rechtsanwalt. Außerdem habe die Comicfigur einen positiven, humoristischen Familiencharakter. Dieser kann laut Fusbahn durch eine Verbindung mit Waffen und Munition durchaus beschädigt werden.

Markenamt stellt sich gegen Verlag

Das Europäische Markenamt hält die Argumentation des Verlags nicht für plausibel. Zunächst sei die Bekanntheit der älteren Marke nicht sicher. Darüber hinaus sei zweifelhaft, dass Käuferinnen und Käufer von Waffen deren Eigenschaften gedanklich mit denjenigen der Comicfigur in Verbindung bringen würden, heißt es von der Behörde. Das Angebot des polnischen Unternehmens richte sich schließlich an ein ganz spezielles Publikum, «im Prinzip militärisches Personal, Jäger, Sicherheits- und Polizeibeamte». Nur in seltenen Fällen und nur unter strikten Regeln würden die Waren von Teilen der breiten Öffentlichkeit erworben.

© dpa-infocom, dpa:260513-930-72912/1

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer