EU-Staaten wollen CO2-Zoll auf mehr Produkte 12.06.2026, 14:12 Uhr von dpa Jetzt kommentieren: 0

Die EU-Staaten haben sich auf eine Ausweitung des CO2-Zolls auf Waschmaschinen und andere weiterverarbeitete Waren geeinigt. Die Liste der betroffenen Produkte soll jährlich überprüft werden, wie aus einer Verständigung der EU-Finanzminister bei einem Treffen in Luxemburg hervorgeht. Betroffen sind Produkte mit einem hohen Anteil an Eisen, Stahl oder Aluminium - vor allem Industriegüter. Aber auch einige Haushaltsprodukte sollen nach dem Willen der Länder einbezogen werden.

Grundlage der Verständigung war ein Vorschlag der EU-Kommission. Bevor Änderungen in Kraft treten, muss eine Einigung mit dem Europäischen Parlament gefunden werden. 

Importeure müssen seit dem 1. Januar einen CO2-Preis für Emissionen zahlen, die bei der Produktion bestimmter Waren entstehen. Dieser sogenannte CO2-Grenzausgleichsmechanismus mit dem Namen CBAM soll verhindern, dass günstige, aber klimaschädlich hergestellte Produkte auf dem europäischen Markt klimafreundliche und dadurch teurere Konkurrenz verdrängen. Wenn Stahl etwa in China klimaschädlicher hergestellt wird als in der EU, wird dieser Unterschied preislich ausgeglichen.

Bislang werden nur Grundmaterialien wie Stahl, Aluminium, Zement, Dünger, Wasserstoff und Elektrizität erfasst. Das soll sich nach dem Vorschlag der Europäischen Kommission künftig ändern - um eine Abwanderung ins Ausland sowie eine Förderung klimaschädlicher Produktion im Ausland zu verhindern. Zudem sollen Schlupflöcher in der Regulierung geschlossen werden.

© dpa-infocom, dpa:260612-930-215095/1

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer