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Italo-Einstieg im Fernverkehr wird zum Rechtsstreit 14.08.2026, 12:41 Uhr von dpa Jetzt kommentieren: 0

Die Deutsche Bahn muss nach einem Beschluss der Bundesnetzagentur ihren Wettbewerbern auf bestimmten Strecken mehr Platz machen – und geht nun gerichtlich gegen diese Entscheidung vor. Die für die Infrastruktur zuständige Bahn-Tochter DB InfraGo werde vor dem Verwaltungsgericht Köln ein Eilverfahren gegen den Beschluss anstreben, teilte der bundeseigene Konzern mit. Ziel sei es, «die rechtliche Grundlage, Verhältnismäßigkeit und praktische Umsetzbarkeit der behördlichen Anordnungen gerichtlich klären zu lassen».

Worum geht es?

Hintergrund des Streits ist ein möglicher neuer Konkurrent der Bahn im Fernverkehr: Das italienische Verkehrsunternehmen Italo hat angekündigt, ab 2028 in den deutschen Markt einsteigen zu wollen und nimmt dabei zunächst zwei Hauptkorridore in den Blick: München-Köln-Dortmund und München-Berlin-Hamburg. 

Italo hatte dafür Beschwerde bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) gegen die Art und Weise eingelegt, wie die ohnehin begrenzten Schienenkapazitäten in Deutschland vergeben werden. Das italienische Unternehmen wollte damit erreichen, dass die Rahmenbedingungen für neue Wettbewerber verbessert werden. 

Wie hat die Bundesnetzagentur entschieden? 

Die Bundesnetzagentur hat daraufhin entschieden, dass die für die Vergabe der Trassen zuständige InfraGo auf bestimmten Strecken mindestens ein Viertel der Kapazitäten an Wettbewerber vergeben muss. Das gilt demnach nur für stark ausgelastete Korridore mit ausgewiesenen Kapazitätsobergrenzen, wie es etwa für die Knoten München und Frankfurt geplant ist.

Diese sogenannte Wettbewerbsklausel gilt der BNetzA zufolge aber nur für Unternehmen, die einen vertakteten Verkehr anbieten. «Das bedeutet im Grundsatz, dass die Verbindung mindestens viermal täglich in zweistündigem Abstand zur gleichen Minute angeboten wird», teilte die Behörde mit. 

Warum klagt die Bahn? 

Die Bahn kritisiert, dass die Trassenvergabe durch den Beschluss deutlich komplizierter werden könnte. Die Verkehrsunternehmen melden jedes Jahr bei DB InfraGo die Trassen an, auf denen sie während einer Fahrplanperiode unterwegs sein wollen. Immer wieder kommt es dabei zu Konflikten, denn die Kapazitäten sind eng begrenzt – Fern-, Nah- und Güterverkehr teilen sich in Deutschland dasselbe Schienennetz.

Für den Netzfahrplan 2026 etwa musste die DB InfraGo eigenen Angaben zufolge deshalb mehr als 5.600 Konflikte regeln. Das sei in den meisten Fällen auch gelungen, heißt es im Konzern. Die Kompromisse seien vor allem dadurch ermöglicht worden, dass Anbieter von vertakteten Verkehren ihren Takt aufgegeben haben, so dass auf der jeweiligen Trasse zeitliche Verschiebungen möglich wurden.

Doch mit der Wettbewerbsklausel der BNetzA hätten Fernverkehrsunternehmen keine Motivation mehr, den Takt aufzugeben. Schließlich sehe der Beschluss vor, dass nur vertaktete Verkehre bei der Vergabe der Trassen zum Zug kommen können. Kompromisse würden dadurch deutlich erschwert. 

Wäre mehr Wettbewerb im Fernverkehr nicht gut für die Fahrgäste? 

Der Fernverkehr in Deutschland wird zu 95 Prozent von der Deutschen Bahn dominiert. Der bekannteste Wettbewerber ist das Münchner Unternehmen Flix, das für 2028 ebenfalls eine neue Offensive im Fernverkehr angekündigt hat – mit Dutzenden neuen Zügen und Verbindungen. Ein weiterer Konkurrent, so die Hoffnung, könnte dafür sorgen, dass die Fahrpreise sinken und sich die Qualität erhöht. 

In der Branche gibt es allerdings auch Befürchtungen. So warnt etwa der Bundesverband Schienennahverkehr, dass der Konflikt um Trassen am Ende zulasten des Regionalverkehrs gehen und damit die Anbindung insbesondere ländlicher Regionen gefährden könnte.

«Ein gut organisierter Wettbewerb muss auch ein gutes Angebot auf den weniger nachgefragten Verbindungen fernab der großen Städte sicherstellen», teilte der Geschäftsführer des Interessenverbands Allianz pro Schiene, Dirk Flege, mit. Ein besseres Angebot im Fernverkehr bekämen die Fahrgäste nur, wenn der Bund den Wettbewerb ordne und ihm klare Regeln gebe.

Wie geht es nun weiter? 

Bis zu einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts bleibt der Beschluss der BNetzA bestehen. Wann ein Urteil im Eilverfahren fällt, ist völlig offen. Inwiefern Italo seinen Markteinstieg von der BNetzA-Entscheidung beziehungsweise dem Urteil des VG Köln abhängig macht, ist nicht bekannt.

© dpa-infocom, dpa:260814-930-530491/1

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