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Ost-West-Gefälle

Wer an den Feiertagen Dienst schiebt 19.12.2025, 08:01 Uhr von dpa Jetzt kommentieren: 0

Alle Jahre wieder müssen auch über die Feiertage viele Menschen in Deutschland arbeiten. An Heiligabend sind bis zum gesetzlichen Ladenschluss um 14 Uhr noch fast ein Viertel (24 Prozent) aller Erwerbstätigen im Einsatz, wie aus einer Befragung der gewerkschaftlichen Hans-Böckler-Stiftung hervorgeht. Ab 14 Uhr sinkt dann der Anteil auf 9 Prozent - ein Wert, der auch an den folgenden beiden Weihnachtsfeiertagen und an Neujahr in etwa erreicht wird.

Mit kleinster Besetzung von jeweils 8 Prozent fahren die Betriebe am ersten Weihnachtsfeiertag und an Neujahr. Ähnlich wie eine Woche zuvor arbeiten am Vormittag des Silvestertags noch einmal rund ein Viertel der Erwerbstätigen. Der Wert sinkt dann nach 14 Uhr auf rund 10 Prozent. 

Verkehr und Handel mit hohen Anteilen

In einzelnen Branchen wie Verkehr und Logistik oder Handel muss an Heiligabend noch fast die Hälfte aller Beschäftigten ran. Im Gastgewerbe sind am Silvesterabend 28 Prozent der Belegschaften im Einsatz. Im Bereich Verkehr und Logistik sind dann 26 Prozent der Erwerbstätigen unterwegs. 

In diesen Branchen wird auch wenig gezahlt. In Haushalten mit geringem Einkommen steigt die Wahrscheinlichkeit, dass die Menschen an den Feiertagen arbeiten müssen. Es sind häufig dieselben, die an den Feiertagen arbeiten: Mehr als 80 Prozent von ihnen berichten, dass sie auch in mindestens einem der drei Vorjahre am gleichen Tag zur Arbeit gegangen sind. 

Im Osten gelten Feiertage weniger

Auffällig ist, dass im Osten Deutschlands mehr Menschen berichten, dass sie über die Feiertage arbeiten müssen. Das gilt für alle fünf abgefragten Tage von Heiligabend bis Neujahr. Dazu passt, dass die höchsten Werte für den Vormittag des Heiligen Abend in diesem Jahr in Sachsen-Anhalt (31 Prozent) und die niedrigsten im deutlich weniger säkularisierten, katholisch geprägten Bayern (17 Prozent) zu verzeichnen sind. 

Für die Auswertung hat das WSI-Institut der Böckler-Stiftung knapp 5.900 Angestellte wie Selbstständige befragen lassen, ob sie an bestimmten Tagen arbeiten müssen. Dabei wurde nicht unterschieden, ob sie insbesondere für die Werktage Heiligabend und Silvester Urlaub einreichen mussten oder von Vereinbarungen auf tariflicher oder betrieblicher Ebene profitieren.

© dpa-infocom, dpa:251219-930-444701/1

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