Anzeige
+++Kupfer-Junior startet Bohrung: Ramp Metals stieg von 0,15 auf 1,80 CAD – zieht dieser Nachbar jetzt nach? Ramp Metals stieg von 0,15 auf 1,80 CAD – zieht dieser Nachbar jetzt nach?+++
Signa

Gerichtsstreit um Millionen-Honorar für Ex-Kanzler 15.04.2026, 13:16 Uhr von dpa Jetzt kommentieren: 0

Millionen-Honorare an den österreichischen Ex-Kanzler und Signa-Berater Alfred Gusenbauer kurz vor dem Zusammenbruch der Immobilien- und Handelsgruppe stehen im Zentrum eines Gerichtsstreits. In einem Prozess vor dem Wiener Handelsgericht fordert der Insolvenzverwalter der Signa Holding 4,9 Millionen Euro von dem sozialdemokratischen Ex-Politiker zurück, die dieser 2022 und 2023 ohne nachvollziehbare Leistungen erhalten habe. Gusenbauer bestreitet dies.

Gusenbauer war bis 2008 Kanzler und wechselte noch im selben Jahr in den Beirat der Signa, ein Beratungsgremium der von René Benko gegründeten Holding. Nach Darstellung des Insolvenzverwalters hatte der Beirat vor der Insolvenz Ende 2023 aber jahrelang nicht mehr getagt. Gusenbauer erhielt in diesem Zeitraum rund 1,4 Millionen als Beirat, sowie weitere 3,5 Millionen an Beratungshonoraren - aus Sicht des Verwalters ebenfalls ohne entsprechende Leistungen.

Ex-Kanzler als Investoren-Sucher

Gusenbauer stellte das vor Gericht anders dar. Er sei als ehemaliger Politiker «ein öffentliches Aushängeschild der Signa» gewesen. Er sei wegen seiner Netzwerke und seiner Wirtschaftserfahrung engagiert worden, um neue Investoren an Land zu ziehen und die Signa strategisch zu beraten - etwa rund um die Investition in die deutsche Warenhausgruppe Galeria Kaufhof. Gegen Ende seiner Tätigkeit sei er fast täglich für die Signa aktiv gewesen. Gusenbauer war auch Aufsichtsratsvorsitzender in den wichtigsten Immobiliengesellschaften der Signa.

Gusenbauer schilderte vor Gericht seine Sicht des Signa-Zusammenbruchs: Die geplante Investition eines südkoreanischen Pensionsfonds im Umfang von 400 Millionen Euro sei im Sommer 2023 wegen koreanischer Sorgen um eine europäische Immobilienblase abgesagt worden. Dies habe einen Liquiditäts-Engpass ausgelöst. Die gestiegenen Zinsen und Energiepreise, sowie die risikoreiche Expansionsstrategie erwähnte er nicht als Gründe für das Scheitern der Signa.

Nach Angaben einer Gerichtssprecherin wurde am Mittwoch noch kein Urteil erwartet. Gegen Benko werden in diesem Zivilprozess keine Forderungen gestellt. Der ehemalige Milliardär sitzt in Untersuchungshaft und wurde bereits in zwei Prozessen wegen Schädigung von Gläubigern verurteilt. Die Urteile sind noch nichts rechtskräftig. Weitere Ermittlungen gegen Benko laufen.

© dpa-infocom, dpa:260415-930-948949/1

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Weitere News

Gestern 23:35 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 23:29 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 23:28 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 23:27 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 23:26 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 22:36 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 22:35 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer