Tiktok geht in US-Verfahren um Sucht-Vorwurf Vergleich ein 28.01.2026, 01:33 Uhr von dpa Jetzt kommentieren: 0

Tiktok
© Monika Skolimowska/dpa / Tiktok will einem US-Prozess um das Suchtpotenzial von Online-Plattformen mit Hilfe eines Vergleichs umgehen. (Archivbild)

In einem potenziell folgenschweren US-Verfahren um das Suchtpotenzial von Online-Plattformen will Tiktok mit einem Vergleich einem Prozess aus dem Weg gehen. Die Klage gegen den Facebook-Konzern Meta und die Video-Plattform YouTube werde unterdessen fortgeführt, wie Klägeranwalt Joseph VanZandt mitteilte. Er machte keine Angaben zu Einzelheiten des Vergleichs mit den Betreibern der populären Kurzvideo-App Tiktok. Am Mittwoch begann in Los Angeles die Auswahl der Geschworenen für den Prozess.

Die Klägerin, die in dem Verfahren nur unter den Initialen KGM auftritt, wirft Online-Plattformen vor, sie hätten ihre Dienste extra so gestaltet, dass Nutzer süchtig danach werden. Dabei geht es zum Beispiel um die Funktion, bei der man immer zum nächsten Beitrag weiterscrollen kann.

Die Frau fing ihren Angaben zufolge bereits als Kind an, die Plattformen zu nutzen - und dies habe zu Depressionen und Angstzuständen geführt, argumentiert sie. Die Unternehmen verweisen unter anderem auf in den vergangenen Jahren eingeführte Maßnahmen, die die Nutzung durch junge Menschen einschränken sollen.

In den USA gibt es hunderte ähnlicher Klagen. Das Verfahren in Los Angeles könnte als Präzedenzfall für weitere Prozesse dienen. Die Betreiber der Foto-App Snapchat einigten sich ebenfalls vor wenigen Tagen mit der Klägerin. In anderen Verfahren ist Tiktok weiterhin unter den Beklagten.

© dpa-infocom, dpa:260128-930-606087/1

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer