Anzeige
+++China kartiert den Meeresboden. Das Pentagon fordert Nickel. Ein Unternehmen mit 27 Millionen CAD Bewertung hat soeben reagiert.+++
Trumps plötzliche Verlängerung

Zölle auf EU-Importe später 01.08.2025, 14:21 Uhr von dpa Jetzt kommentieren: 0

Donald Trump wartete quasi bis auf die letzte Minute: Die Zölle auf EU-Importe in die USA treten doch nicht zum 1. August in Kraft. Es gibt eine Woche Verlängerung, dann soll es endgültig so weit sein. Trumps zeitlicher Aufschub gibt Händlern, Zollbeamten und Kunden Zeit, sich auf die neuen Regeln einzustellen - so begründet die US-Regierung ihre Entscheidung. Hinzu kommt aber auch: Der US-Präsident gewinnt weitere Zeit, um vielleicht noch viel mehr Deals mit weiteren Ländern zugunsten der USA zu schließen.

Was sagen EU-Kommission und Deutschland?

Die EU-Kommission wollte öffentlich keine Kritik am verspäteten Inkrafttreten der US-Zölle üben. Ein Sprecher verweigerte in Brüssel Antworten auf Fragen zum Thema. Er verwies lediglich auf eine Nachricht von EU-Handelskommissar Maros Sefcovic in den sozialen Netzwerken. In dieser hatte Sefcovic lediglich in die Zukunft geblickt und geschrieben, die künftige Zollobergrenze von 15 Prozent stärke die Stabilität für Unternehmen sowie das Vertrauen in die transatlantische Wirtschaft. EU-Exporteure profitierten nun von einer wettbewerbsfähigeren Position. 

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) äußerte sich so: «Für den Moment würde ich sagen, es schafft einen Zeitraum der Adaption der neuen Systeme und Vorgaben.»

Die neuen US-Zölle für Importe aus dem Ausland treten laut einem US-Regierungsbeamten am 7. August in Kraft. Er bestätigte der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstagabend (Ortszeit) weiter, dass dies auch für den Zollsatz von 15 Prozent auf Einfuhren aus der EU gelte. Zuvor hatte Trump ein Dekret unterzeichnet. An einer Stelle des Papiers - und nicht prominent erwähnt - steht, dass die Regeln eine Woche nach der Unterzeichnung gelten.

Bislang dachten viele: Am 1. August geht es los

Die EU war nach dem Deal zwischen Trump und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am vergangenen Wochenende eigentlich fest davon ausgegangen, dass die neue 15-Prozent-Obergrenze für fast alle Importe bereits an diesem Freitag in Kraft tritt. In diesem Zuge wurde insbesondere auch erwartet, dass die aktuellen Sonderzölle auf Autos und Autoteile in Höhe von 27,5 Prozent auf diesen Satz abgesenkt werden. 

In der am Donnerstag von US-Präsident unterzeichneten Ausführungsverordnung ist das allerdings kein Thema. Dort geht es nur um die «reziproken Zölle», die nun vom 8. August an gelten sollen. Als solche bezeichnet Trump Zölle, die angebliche Ungleichgewichte und Benachteiligungen für die USA im internationalen Handel ausgleichen sollen.

Trump hatte in den vergangenen Wochen immer das Datum 1. August über seine Plattform Truth Social angekündigt. Für die USA war diese Frist auch ein Druckmittel, um Handelsvereinbarungen zu schließen. Anfang April hatte Trump im Rosengarten des Weißen Hauses eine riesige Tafel in die Kamera gehalten. Darauf zu sehen: Zölle gegen zahlreiche Länder, mit denen die USA nach Auffassung der US-Regierung ein besonders großes Handelsdefizit haben. 

In einem zweiten Schritt schickte Trump dann Briefe mit neuen Zollsätzen, um den Druck zu erhöhen. Länder versuchten in Verhandlungen, diese Zölle zu drücken. Auch die EU. Laut dem Brief wären auf EU-Produkte Importgebühren in Höhe von 30 Prozent gekommen. Am Ende waren es nach Verhandlungen noch 15 Prozent.

Eine neue Liste

Das Weiße Haus veröffentlichte eine Liste mit fast 70 Ländern und der EU, für die jeweils bestimmte Zollsätze gelten werden. Neben Großbritannien, der Schweiz und Japan sind viele weitere Handelspartner genannt. Eine Auswahl:

Land/StaatengemeinschaftZollsatz
Europäische Union15 Prozent
Großbritannien10 Prozent
Schweiz39 Prozent
Norwegen15 Prozent
Island15 Prozent
Israel15 Prozent
Südafrika30 Prozent
Südkorea15 Prozent
Taiwan20 Prozent
Japan15 Prozent
Malaysia19 Prozent
Indien25 Prozent

Im Sonderfall Brasilien wies das Weiße Haus auf Basis angeblicher Handelsdefizite einen Zollsatz von zehn Prozent aus. Zusätzlich dazu hatten die USA als Reaktion auf die strafrechtliche Verfolgung gegen Brasiliens Ex-Präsidenten Jair Bolsonaro 40 Prozent auf eine Vielzahl von Produkten verhängt. Insgesamt werden damit von Mitte kommender Woche an nun 50 Prozent auf Importe aus Brasilien fällig.

10 Prozent Zölle für andere Länder

Wenn Länder nicht in der Liste aufgeführt sind, wird in ihrem Fall pauschal ein Zollsatz von 10 Prozent erhoben, wie das Weiße Haus weiter mitteilte. Dabei bildet Kanada eine Ausnahme: Trump brummte dem Nachbarland per Dekret einen deutlich höheren Zollsatz auf. Auf kanadische Einfuhren in die Vereinigten Staaten sollen 35 Prozent statt 25 Prozent erhoben werden.

Trump begründete den Schritt mit der Behauptung, dass Kanada weiterhin zu wenig gegen den Drogenhandel unternehme und Rauschgift über die Grenze in die USA gelange. Allerdings liegt er mit der kanadischen Regierung bei einer ganzen Reihe von Themen im Clinch. Der kanadische Premierminister Mark Carney zeigte sich in einer ersten Reaktion «enttäuscht» über die neuen Zölle - die kanadische Regierung bleibe aber weiter dem Freihandelsabkommen zwischen den USA, Kanada und Mexiko verpflichtet.

Eine wichtige Frage bleibt

Am Donnerstag beschäftigten sich Berufungsrichter in einer Anhörung noch mit der Rechtmäßigkeit vieler dieser Zölle. Ende Mai hatte ein Berufungsgericht die juristisch verfügte Blockade fast aller Zölle des US-Präsidenten vorerst aufgehoben, die eine niedrigere Instanz - das Gericht für internationalen Handel in New York - kurz zuvor angeordnet hatte. Eine Entscheidung gibt es noch nicht. Und selbst dann könnte der Rechtsstreit noch weitergehen - und letztlich vor dem Obersten US-Gericht landen.

© dpa-infocom, dpa:250801-930-867028/1

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer