Wenn Hitze krank macht

Zahl der Fehltage steigt 01.07.2025, 02:46 Uhr von dpa Jetzt kommentieren: 0

Die Zahl der Krankheitstage wegen Hitzefolgen steigt. 2023 lag sie bei rund 92.700 - rund 11.300 Tage oder zwölf Prozent mehr als der vorherige Höchststand 2018. Dies geht aus der Antwort des Sozialministeriums auf eine Anfrage des Linken-Bundestagsabgeordneten Cem Ince hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. 

Erfasst wurden Arbeitsunfähigkeitstage wegen Hitzschlags, Sonnenstichs, Hitzeerschöpfung und ähnlicher Diagnosen. Die vom Ministerium vorgelegte Statistik zeigt, dass diese Krankheitstage von Jahr zu Jahr schwanken, je nach Hitzelage. So lagen die Hitzefehltage 2021 nur bei knapp 32.400, im Jahr darauf bei rund 71.200. Insgesamt zeigt die Kurve seit 2015 aber nach oben.

Linken-Politiker Ince nannte die Zahlen erschreckend. «Es wird höchste Zeit, dass die Bundesregierung handelt», sagte er. «Hitzeschäden am Arbeitsplatz können verhindert werden. Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten schützen.» Nötig sei eine Reform der Arbeitsstättenverordnung und eine Pflicht zu konkreten Hitzeschutzmaßnahmen. Nötigenfalls müsse es ein Recht auf verkürzte Arbeitszeiten bei vollem Lohnausgleich geben, forderte Ince. 

Was das Ministerium sagt

Das Sozialministerium teilte auf seine Frage mit, dass die Überarbeitung der entsprechenden Regeln «Gegenstand des aktuellen Arbeitsprogramms» des zuständigen Gremiums im Ministerium sei. Ein Zieldatum wurde nicht genannt.

Von Hitzefolgen am Arbeitsplatz sind Männer viel häufiger betroffen als Frauen. 2023 hatten Männer deswegen 63.145 Fehltage. Bei Frauen waren es mit 29.577 weniger als die Hälfte. Männer arbeiten häufiger in körperlich anstrengenden Berufen draußen, so etwa im Straßen- oder Wohnungsbau.

Grünen-Fraktion fordert Hitzeschutzmaßnahmen - oder hitzefrei

Die grüne Bundestagsfraktion bringt Hitzefrei für Arbeitnehmer ins Spiel: In einer Beschlussvorlage des Fraktionsvorstandes, die dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) vorliegt, heißt es: «Wir wollen, dass Arbeitgeberinnen und -geber ab 26 Grad am Arbeitsplatz Maßnahmen ergreifen müssen, die dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten dienen.» 

Dazu könnten etwa angepasste Arbeitszeiten, längere und bezahlte Pausen sowie Sonnenschutz zählen - aber auch Ventilatoren oder die kostenlose Bereitstellung von Getränken. «Kommen Arbeitgebende dieser Verpflichtung zum Hitzeschutz nicht in angemessener Weise nach, müssen die Arbeitnehmenden ein Recht auf hitzefrei haben. Das gebietet der Gesundheitsschutz, dieses individuelle Recht wollen wir gesetzlich verankern», steht laut RND in dem Papier.

© dpa-infocom, dpa:250701-930-739384/1

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Weitere News

Gestern 19:27 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 18:04 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 18:02 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 18:01 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 17:38 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer