Verkehrsgerichtstag will auch Empfehlungen an EU richten

vom 25.01.2023, 16:39 Uhr
Aufsichtsbehörden
Bild: pixabay.com

GOSLAR (dpa-AFX) - Der Verkehrsgerichtstag will seine Empfehlungen künftig auch an die Europäische Union richten. Das sagte der Präsident des Verkehrsgerichtstages, Ansgar Staudinger, bei der Pressekonferenz zum Start der Tagung am Mittwoch in Goslar. Verkehrsrecht werde immer häufiger auch durch Regelungen der Europäischen Union geprägt. Die Empfehlungen, die in den Arbeitskreisen des Gremiums ausgearbeitet werden, würden sich deshalb mittlerweile nicht mehr nur an die Bundesregierung, sondern auch an das EU-Parlament und die EU-Kommission richten.

Ein Thema, das europäisches Recht betrifft, ist etwa der Umgang mit digitalen Daten, die Autos sammeln. Das aktuelle Monopol der Automobilindustrie über die Daten vernetzter Fahrzeuge müsse beendet werden, forderte etwa der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Bisher würden die Hersteller die Daten kontrollieren, die die Fahrzeuge produzieren, und sie geben sie "selbst dann nicht an Dritte weiter, wenn der Autofahrer das möchte".

Der Verkehrsgerichtstag findet vom 25. bis 27. Januar in Goslar statt. Er zählt zu den wichtigsten Treffen von Fachleuten für Verkehrssicherheit und Verkehrsrecht in Deutschland. Der Kongress endet am Freitag traditionell mit Empfehlungen an den Gesetzgeber./xma/DP/jha

Quelle: dpa-AFX

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer