Anzeige
+++RE-RATING VORAUS?: 15 MIO. RAISE, NASDAQ & TRUMPS ORDER – UND KEINER SCHAUT HIN? 15 MIO. RAISE, NASDAQ & TRUMPS ORDER – UND KEINER SCHAUT HIN?+++
EQS-Adhoc

ABOUT YOU Holding SE: Zalando-Tochtergesellschaft ABYxZAL Holding übermittelt konkretisiertes Squeeze out-Verlangen und legt Barabfindung für ABOUT YOU Minderheitsaktionäre auf EUR 6,50 je Aktie fest 11.08.2025, 15:08 Uhr von EQS News Jetzt kommentieren: 0

Werte zum Artikel
Name Aktuell Diff. Börse
ABOUT YOU Holding 6,65 EUR +0,15 % Tradegate

EQS-Ad-hoc: ABOUT YOU Holding SE / Schlagwort(e): Squeeze-Out
ABOUT YOU Holding SE: Zalando-Tochtergesellschaft ABYxZAL Holding übermittelt konkretisiertes Squeeze out-Verlangen und legt Barabfindung für ABOUT YOU Minderheitsaktionäre auf EUR 6,50 je Aktie fest

11.08.2025 / 15:08 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Hamburg, den 11. August 2025 – Die ABYxZAL Holding AG (die „ABYxZAL Holding“) mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 189825, hat heute gegenüber dem Vorstand von ABOUT YOU Holding SE (die „Gesellschaft“) ihr Squeeze out-Verlangen konkretisiert und hierbei die von ihr festgelegte Barabfindung mitgeteilt.

Bereits mit Schreiben vom 7. März 2025 hat die Zalando SE, die unmittelbar sämtliche Aktien der ABYxZAL Holding hält, die feste Absicht mitgeteilt, einen Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung direkt oder über eine Tochtergesellschaft durchzuführen. Mit Schreiben vom 19. Juni 2025 hat die die ABYxZAL Holding das Verlangen übermittelt, die Gesellschaft möge eine Hauptversammlung einberufen zur Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die ABYxZAL Holding gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung im Zusammenhang mit einer Verschmelzung der Gesellschaft auf die ABYxZAL Holding durch Aufnahme gemäß § 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG und Art. 9 Abs. 1 lit. c Ziff. (ii), Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (sog. verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out).  

Die ABYxZAL Holding hat mitgeteilt, dass sie rund 90,55 % und nach Abzug der von der Gesellschaft selbst gehaltenen eigenen Aktien rund 91,45 % des Grundkapitals der Gesellschaft unmittelbar hält. Damit ist die ABYxZAL Holding Hauptaktionärin im Sinne der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

Weiter hat die ABYxZAL Holding mitgeteilt, dass sie die Höhe der angemessenen Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf EUR 6,50 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Gesellschaft festgelegt hat. Die Angemessenheit der Barabfindung wird derzeit noch durch den gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfer geprüft. Der Abschluss der Prüfungsarbeiten wird am 12. August 2025 erwartet. Der gerichtlich bestellte sachverständige Prüfer hat nach Auskunft der ABYxZAL Holding aber bereits in Aussicht gestellt, dass er nach derzeitigem Stand die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung bestätigen wird.

Der Abschluss und die notarielle Beurkundung eines Verschmelzungsvertrags zwischen der Gesellschaft und der ABYxZAL Holding soll am 12. August 2025, erfolgen. Der Verschmelzungsvertrag wird die Angabe enthalten, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft erfolgen soll.

Die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die ABYxZAL Holding gegen die Gewährung einer Barabfindung von EUR 6,50 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Gesellschaft soll in einer außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft beschlossen werden, die voraussichtlich am 22. September 2025 stattfinden wird.

Das Wirksamwerden des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out hängt von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft und der Eintragung des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung in das Handelsregister am Sitz der Gesellschaft sowie der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister am Sitz der ABYxZAL Holding ab.

 

ABOUT YOU Holding SE

Der Vorstand



Ende der Insiderinformation

11.08.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: ABOUT YOU Holding SE
Domstraße 10
20095 Hamburg
Deutschland
Telefon: +49 40 638 569 – 0
E-Mail: info@aboutyou.de
Internet: https://corporate.aboutyou.de
ISIN: DE000A3CNK42
WKN: A3CNK4
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 2182206

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2182206  11.08.2025 CET/CEST

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer