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Cardea Europe AG: Verzögerung der Zinszahlung bei 7,25-%-Unternehmensanleihe

08.12.2022 / 17:49 CET/CEST
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Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Cardea Europe AG: Verzögerung der Zinszahlung bei 7,25-%-Unternehmensanleihe

8. Dezember 2022 – Frankfurt. Die Cardea Europe AG informiert, dass sie die zum 08.12.2022 fällig werdenden Zinsen zu ihrer 7,25-%-Unternehmensanleihe (ISIN DE000A3H2ZP5) nicht am 08.12.2022 zahlen wird. § 9 (1) (a) der Anleihebedingungen sieht vor, dass erst der Verzug einer Zinszahlung von mehr als 15 Tagen einen Kündigungsgrund darstellt. Die Cardea Europe AG beabsichtigt, die säumige Zinszahlung innerhalb der eingeräumten Frist von 15 Tagen zu zahlen.

Derzeit arbeitet die Cardea Europe AG im Cardea-Konzern daran, die notwendigen liquiden Mittel innerhalb der oben angegebenen Frist bereitzustellen. Zudem greift für die Zinszahlung die Garantie der Muttergesellschaft Cardea Group (vgl. Meldung vom 07.04.2022).

 

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